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Wie berech­net man die Ver­si­che­rungs­sum­me bei Wohngebäude?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te so gewählt wer­den, dass sie aus­rei­chend ist, um im Scha­dens­fall die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau oder die Repa­ra­tur des Gebäu­des und sei­ner Bestand­tei­le zu decken. Eine zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me kann dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Scha­dens­fall nicht genü­gend finan­zi­el­len Schutz hat.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann auf ver­schie­de­ne Wei­se berech­net wer­den, aber die gebräuch­lichs­te Metho­de ist die soge­nann­te “Neu­wert­ver­si­che­rung”. Dabei wird die Ver­si­che­rungs­sum­me auf den Betrag fest­ge­legt, der erfor­der­lich ist, um das Gebäu­de neu zu errich­ten, falls es voll­stän­dig zer­stört wird. Der Neu­wert des Gebäu­des wird auf Basis von Fak­to­ren wie der Grö­ße, dem Bau­jahr, der Bau­wei­se und dem Stand­ort berechnet.

Ein wei­te­rer Ansatz ist die “Zeit­wert­ver­si­che­rung”, bei der die Ver­si­che­rungs­sum­me auf den Zeit­wert des Gebäu­des zum Zeit­punkt des Scha­dens­er­eig­nis­ses fest­ge­legt wird. Der Zeit­wert wird in der Regel auf Basis des Neu­werts abzüg­lich eines Abschlags für Alter und Abnut­zung berech­net. Die­se Metho­de ist jedoch weni­ger emp­feh­lens­wert, da der Zeit­wert in der Regel nied­ri­ger ist als der tat­säch­li­che Wiederaufbauwert.

Es ist emp­feh­lens­wert, eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung regel­mä­ßig zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen, um sicher­zu­stel­len, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me den aktu­el­len Bedürf­nis­sen und Risi­ken entspricht.

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