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Wann muss eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden?

In der Regel gibt es kei­ne Pflicht eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzuschließen.

Da es sich jedoch wohl um die teu­ers­te Anschaf­fung im Leben eines Men­schen han­delt, ist zur Absi­che­rung des finan­zi­el­len Risi­kos, der Abschluß einer Wohn­ge­bäu­de Ver­si­che­rung immer anzuraten.

Meis­tens ver­lan­gen auch die finan­zie­ren­den Ban­ken den Abschluß einer Gebäu­de­ver­si­che­rung.

Der Abschluß einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann ent­we­der bereits zu Beginn der Bau­ar­bei­ten abge­schlos­sen wer­den, um über den Wohn­ge­bäu­de Ver­trag bereits eine kos­ten­freie Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung zu erhal­ten oder ab Bezugs­fer­tig­keit des Gebäudes.

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