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Eine Wohngebäudeversicherung können nur Gebäudeeigentümer abschließen – also Personen oder Personengruppen, die im Grundbuch eingetragen sind. Entscheidend ist das berechtigte wirtschaftliche Interesse am Gebäude. Mieter haben keinen Anspruch auf eine Wohngebäudeversicherung, können aber eine Hausratversicherung für ihre persönlichen Gegenstände abschließen.
Eine Wohngebäudeversicherung können nur Gebäudeeigentümer abschließen – also Personen oder Personengruppen, die im Grundbuch eingetragen sind. Entscheidend ist das berechtigte wirtschaftliche Interesse am Gebäude. Mieter haben keinen Anspruch auf eine Wohngebäudeversicherung, können aber eine Hausratversicherung für ihre persönlichen Gegenstände abschließen.
Versicherungsberechtigt für eine Wohngebäudeversicherung ist ausschließlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Versicherungsunternehmen prüfen dies anhand eines aktuellen Grundbuchauszugs – ohne Eigentumsverhältnis besteht kein Versicherungsanspruch. Das wirtschaftliche Risiko bei Gebäudeschäden ist das entscheidende Kriterium.
Bei Eigentümerwechsel kann die Versicherung erst nach vollständiger Grundbucheintragung auf den neuen Besitzer übergehen. Die alte Police sollte rechtzeitig gekündigt werden. Auch Erben, die noch nicht ins Grundbuch eingetragen sind, können temporär über die Erbfolge versichert sein – diese Situation sollte sofort mit dem Versicherer geklärt werden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
In Mehrfamilienhäusern ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich verpflichtet, eine gemeinsame Gebäudeversicherung für Gemeinschaftsteile abzuschließen. Diese umfasst Dach, Fassade, Fundament, Treppenhäuser, Aufzüge und technische Installationen. Jeder Wohnungseigentümer trägt einen anteiligen Beitrag, der über Nebenkosten abgerechnet wird.
Der WEG-Verwalter ist für Abschluss und Schadensabwicklung verantwortlich. Ergänzend sollte jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung eine individuelle Wohngebäudeversicherung abschließen, um Schäden an Einbauten, Modernisierungen und individuellen Ausstattungsmerkmalen zu decken, die die WEG-Police nicht abdeckt.
Mieter können zwar keine Wohngebäudeversicherung abschließen, benötigen aber eine Hausratversicherung. Diese versichert persönliche Möbel, Einrichtung und Gegenstände gegen Feuer, Einbruch, Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers deckt private Besitztümer nicht ab und schützt Mieter daher nicht finanziell.
In Ausnahmefällen können Personen mit eingetragenen Nießbrauchrechten oder Grundpfandrechten versicherungsberechtigt sein, wenn sie ein wirtschaftliches Interesse nachweisen können. Kreditgeber verlangen häufig, als Mitbegünstigte in der Police genannt zu werden, um ihre Forderung im Schadensfall zu sichern.
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