Grundsätzlich kann immer nur der Gebäudeeigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Mieter eines Gebäude können keine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Bei einem Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen müssen alle Eigentümer als sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung abschließen.