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Wer kann eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine Wohngebäudeversicherung können nur Gebäudeeigentümer abschließen – also Personen oder Personengruppen, die im Grundbuch eingetragen sind. Entscheidend ist das berechtigte wirtschaftliche Interesse am Gebäude. Mieter haben keinen Anspruch auf eine Wohngebäudeversicherung, können aber eine Hausratversicherung für ihre persönlichen Gegenstände abschließen.

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kön­nen nur Gebäu­de­ei­gen­tü­mer abschlie­ßen – also Per­so­nen oder Per­so­nen­grup­pen, die im Grund­buch ein­ge­tra­gen sind. Ent­schei­dend ist das berech­tig­te wirt­schaft­li­che Inter­es­se am Gebäu­de. Mie­ter haben kei­nen Anspruch auf eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, kön­nen aber eine Haus­rat­ver­si­che­rung für ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de abschließen.

Ver­si­che­rungs­be­rech­ti­gung und Grundbucheintrag

Ver­si­che­rungs­be­rech­tigt für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist aus­schließ­lich der im Grund­buch ein­ge­tra­ge­ne Eigen­tü­mer. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men prü­fen dies anhand eines aktu­el­len Grund­buch­aus­zugs – ohne Eigen­tums­ver­hält­nis besteht kein Ver­si­che­rungs­an­spruch. Das wirt­schaft­li­che Risi­ko bei Gebäu­de­schä­den ist das ent­schei­den­de Kriterium.

Bei Eigen­tü­mer­wech­sel kann die Ver­si­che­rung erst nach voll­stän­di­ger Grund­buch­ein­tra­gung auf den neu­en Besit­zer über­ge­hen. Die alte Poli­ce soll­te recht­zei­tig gekün­digt wer­den. Auch Erben, die noch nicht ins Grund­buch ein­ge­tra­gen sind, kön­nen tem­po­rär über die Erb­fol­ge ver­si­chert sein – die­se Situa­ti­on soll­te sofort mit dem Ver­si­che­rer geklärt wer­den, um Ver­si­che­rungs­lü­cken zu vermeiden.

Beson­der­hei­ten bei Eigen­tums­woh­nun­gen und Mehrfamilienhäusern

In Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern ist die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) gesetz­lich ver­pflich­tet, eine gemein­sa­me Gebäu­de­ver­si­che­rung für Gemein­schafts­tei­le abzu­schlie­ßen. Die­se umfasst Dach, Fas­sa­de, Fun­da­ment, Trep­pen­häu­ser, Auf­zü­ge und tech­ni­sche Instal­la­tio­nen. Jeder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer trägt einen antei­li­gen Bei­trag, der über Neben­kos­ten abge­rech­net wird.

Der WEG-Ver­wal­ter ist für Abschluss und Scha­dens­ab­wick­lung ver­ant­wort­lich. Ergän­zend soll­te jeder Eigen­tü­mer einer Eigen­tums­woh­nung eine indi­vi­du­el­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um Schä­den an Ein­bau­ten, Moder­ni­sie­run­gen und indi­vi­du­el­len Aus­stat­tungs­merk­ma­len zu decken, die die WEG-Poli­ce nicht abdeckt.

Haus­rat­ver­si­che­rung für Mie­ter und ande­re Bewohner

Mie­ter kön­nen zwar kei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen, benö­ti­gen aber eine Haus­rat­ver­si­che­rung. Die­se ver­si­chert per­sön­li­che Möbel, Ein­rich­tung und Gegen­stän­de gegen Feu­er, Ein­bruch, Raub, Van­da­lis­mus und Lei­tungs­was­ser­schä­den. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung des Eigen­tü­mers deckt pri­va­te Besitz­tü­mer nicht ab und schützt Mie­ter daher nicht finanziell.

Son­der­fäl­le: Nieß­brauch, Pfand­rech­te und Kreditgeber

In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen Per­so­nen mit ein­ge­tra­ge­nen Nieß­brauch­rech­ten oder Grund­pfand­rech­ten ver­si­che­rungs­be­rech­tigt sein, wenn sie ein wirt­schaft­li­ches Inter­es­se nach­wei­sen kön­nen. Kre­dit­ge­ber ver­lan­gen häu­fig, als Mit­be­güns­tig­te in der Poli­ce genannt zu wer­den, um ihre For­de­rung im Scha­dens­fall zu sichern.

Check­lis­te: Ver­si­che­rungs­ab­schluss rich­tig durchführen

  • Aktu­el­len Grund­buch­aus­zug beschaf­fen und Eigen­tü­mer­schaft dokumentieren
  • Gebäu­de­da­ten erfas­sen: Bau­jahr, Wohn­flä­che, Bau­wei­se, Hei­zungs­art, Sanierungen
  • Wie­der­auf­bau­wert pro­fes­sio­nell ermit­teln – Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te die­sem Wert ent­spre­chen, um Unter­ver­si­che­rung zu vermeiden
  • Bei Eigen­tums­woh­nun­gen: Bestehen­de WEG-Ver­si­che­rung prü­fen und eige­ne Poli­ce für die Woh­nung abschließen
  • Min­des­tens drei Ange­bo­te ein­ho­len und Prä­mi­en sowie Leis­tun­gen vergleichen
  • Tarif­op­tio­nen bewer­ten: Selbst­be­tei­li­gung, Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, Neuwertentschädigung
  • Jähr­lich über­prü­fen, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me Wert­stei­ge­run­gen und Moder­ni­sie­run­gen berücksichtigt
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleichs­por­ta­le oder unab­hän­gi­ge Mak­ler nut­zen für bes­se­re Trans­pa­renz und maß­ge­schnei­der­te Lösungen
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