In der Regel ist Glasbruch in der Gebäudeversicherung nicht automatisch enthalten, sondern muss als Zusatzleistung in die Versicherungspolice aufgenommen werden. Die Gebäudeversicherung kann jedoch als Option eine Glasbruchversicherung anbieten, die Glasbruchschäden an Fenstern, Türen, Spiegeln und anderen Glasscheiben im Gebäude abdeckt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen der Glasversicherung von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können. In der Regel gibt es auch bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen, die von der Art des Gebäudes, dem Standort, der Art des Glases und der Nutzung des Gebäudes abhängen können.
Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen der Gebäudeversicherung sorgfältig zu prüfen oder den Versicherer zu kontaktieren, um die Details zu klären und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz angemessen ist.