Die Kosten der Gebäudeversicherung können bei vermieteten Gebäuden auf den/die Mieter im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden.
Geregelt ist dies in der sogenannten Betriebskostenverordnung.
Hier regelt der § 2 Nr. 13: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer‑, Sturm‑, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden.
Die Gebäudeversicherung darf daher bei den Nebenkosten mit angesetzt werden und gehört zu den umlagefähigen Kosten.
Zusätzlich zur Gebäudeversicherung werden auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung und auch die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.