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Kann die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf die Mie­ter umge­legt werden?

Die Kos­ten der Gebäu­de­ver­si­che­rung kön­nen bei ver­mie­te­ten Gebäu­den auf den/die Mie­ter im Rah­men der Neben­kos­ten umge­legt werden.

Gere­gelt ist dies in der soge­nann­ten Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung.

Hier regelt der § 2 Nr. 13: „Kos­ten der Ver­si­che­rung des Gebäu­des gegen Feuer‑, Sturm‑, Was­ser- sowie sons­ti­ge Ele­men­tar­schä­den“ dür­fen auf die Mie­ter­ge­mein­schaft umge­legt werden.

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung darf daher bei den Neben­kos­ten mit ange­setzt wer­den und gehört zu den umla­ge­fä­hi­gen Kosten.

Zusätz­lich zur Gebäu­de­ver­si­che­rung wer­den auch eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht- bzw. Öltank­ver­si­che­rung und auch die Glas­ver­si­che­rung zu den umla­ge­fä­hi­gen Ver­si­che­run­gen.

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