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Kann man zwei Gebäudeversicherungen haben?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, zwei Wohngebäudeversicherungen für dasselbe Gebäude sind nicht sinnvoll und im Schadensfall sogar gefährlich für Sie. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Mehrfachversicherung streng (§§ 78, 79 VVG): Sie erhalten den Schaden nur einmal ersetzt, und eine in Bereicherungsabsicht abgeschlossene Doppelversicherung ist sogar nichtig. Allerdings: Spezialisierte Zusatzversicherungen (etwa Elementarschadenversicherung) bei anderen Anbietern sind zulässig – ebenso wie separate Policen für jedes einzelne Gebäude.

Nein, zwei Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen für das­sel­be Gebäu­de sind nicht sinn­voll und im Scha­dens­fall sogar gefähr­lich für Sie. Das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz regelt die Mehr­fach­ver­si­che­rung streng (§§ 78, 79 VVG): Sie erhal­ten den Scha­den nur ein­mal ersetzt, und eine in Berei­che­rungs­ab­sicht abge­schlos­se­ne Dop­pel­ver­si­che­rung ist sogar nich­tig. Aller­dings: Spe­zia­li­sier­te Zusatz­ver­si­che­run­gen (etwa Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung) bei ande­ren Anbie­tern sind zuläs­sig – eben­so wie sepa­ra­te Poli­cen für jedes ein­zel­ne Gebäude.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Zwei iden­ti­sche Poli­cen fürs sel­be Haus brin­gen kei­nen dop­pel­ten Scha­den­er­satz – es gilt das Bereicherungsverbot.
  • Eine bewusst ver­schwie­ge­ne Dop­pel­ver­si­che­rung ris­kiert Leis­tungs­ver­wei­ge­rung, in Berei­che­rungs­ab­sicht ist sie nich­tig (§ 78 VVG).
  • Zuläs­sig: Zusatz­bau­stei­ne wie Ele­men­tar- oder Glas­ver­si­che­rung bei einem ande­ren Anbieter.
  • Pflicht: Mehr­fach­ver­si­che­rung dem Ver­si­che­rer unver­züg­lich anzei­gen (§ 77 VVG).
  • Für meh­re­re Gebäu­de ist je eine eige­ne Poli­ce der nor­ma­le und lega­le Weg.

War­um ist eine Dop­pel­ver­si­che­rung problematisch?

Das deut­sche Ver­si­che­rungs­recht folgt dem Berei­che­rungs­ver­bot: Eine Scha­den­ver­si­che­rung soll den Scha­den aus­glei­chen, nicht zum Gewinn füh­ren. Bestehen zwei Gebäu­de­ver­si­che­run­gen für das­sel­be Risi­ko, haf­ten die Ver­si­che­rer als Gesamt­schuld­ner – Sie erhal­ten in Sum­me trotz­dem höchs­tens den tat­säch­li­chen Scha­den ersetzt (§ 78 VVG). Sie zah­len also dop­pel­te Prä­mi­en ohne dop­pel­ten Nutzen.

Rich­tig ris­kant wird es beim Ver­schwei­gen: Wer eine Mehr­fach­ver­si­che­rung nicht anzeigt (§ 77 VVG) oder sie gar in der Absicht abschließt, sich am Scha­den zu berei­chern, ver­liert den Schutz – im zwei­ten Fall ist der Ver­trag von Anfang an nich­tig. Ver­si­che­rer fra­gen im Scha­dens­fall stan­dard­mä­ßig nach wei­te­ren Deckun­gen; eine ver­schwie­ge­ne Zweit­po­li­ce kann daher zur kom­plet­ten Leis­tungs­ver­wei­ge­rung führen.

Wel­che Lösun­gen sind legal und sinnvoll?

Für meh­re­re Immo­bi­li­en ist jede Gebäu­de­ver­si­che­rung sepa­rat erfor­der­lich und voll­stän­dig legal. Ob Feri­en­haus, Ren­di­te­ob­jekt, Neben­ge­bäu­de oder eine ver­mie­te­te Immo­bi­lie im Port­fo­lio – jedes Gebäu­de benö­tigt sei­ne eige­ne Poli­ce mit eigen­stän­di­ger Versicherungssumme.

Eine wich­ti­ge Aus­nah­me: Spe­zia­li­sier­te Zusatz­de­ckun­gen sind aus­drück­lich zuläs­sig. Sie kön­nen bei­spiels­wei­se eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung (Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Über­schwem­mung, Schnee­druck) bei einem ande­ren Anbie­ter abschlie­ßen, wenn die­se nicht in Ihrer Haupt­po­li­ce ent­hal­ten ist. Glei­ches gilt etwa für eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung oder einen erwei­ter­ten Rohr­bruch-Bau­stein. Ent­schei­dend: Es wer­den unter­schied­li­che Gefah­ren ver­si­chert – und Sie legen sol­che Zusatz­de­ckun­gen Ihrer Haupt­ver­si­che­rung offen.

Erlaubt oder ris­kant? Die typi­schen Konstellationen

Kon­stel­la­ti­on Bewer­tung
Zwei Voll­po­li­cen für das­sel­be Haus unwirt­schaft­lich; ohne Anzei­ge riskant
Haupt­po­li­ce + Ele­men­tar­bau­stein bei ande­rem Anbieter zuläs­sig (ver­schie­de­ne Gefahren)
Haupt­po­li­ce + sepa­ra­te Glasversicherung zuläs­sig
Je eine Poli­ce pro Gebäu­de (Haus, Feri­en­haus, Garage) zuläs­sig und üblich
Über­gangs­pha­se beim Ver­si­cher­er­wech­sel (kur­ze Überlappung) anzei­gen, alte Poli­ce sau­ber beenden
Dop­pel­ver­si­che­rung in Bereicherungsabsicht nich­tig (§ 78 Abs. 3 VVG)

Prak­ti­sche Check­lis­te: Siche­rer Ver­si­che­rungs­schutz ohne Risiken

  • Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch berech­nen: Ermit­teln Sie den Wie­der­her­stel­lungs­wert (nicht den aktu­el­len Markt­wert). Eine zu nied­rig ange­setz­te Sum­me führt zu Unter­ver­si­che­rung und Leis­tungs­kür­zun­gen im Schadensfall
  • Tari­fe sys­te­ma­tisch ver­glei­chen: Ein Wech­sel zu einem bes­se­ren Tarif mit voll­stän­di­ger Deckung ist der rich­ti­ge Weg statt einer zwei­ten Poli­ce – ein Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich
  • Alle Deckungs­lü­cken trans­pa­rent iden­ti­fi­zie­ren: Prü­fen Sie, wel­che Schä­den (Ele­men­tar­schä­den, Über­span­nung, Van­da­lis­mus, Rohr­be­schä­di­gun­gen) aus­ge­schlos­sen sind, und schlie­ßen Sie gezielt Zusatz­mo­du­le ab
  • Alle Ver­si­che­run­gen doku­men­tie­ren und offen­le­gen: Füh­ren Sie eine aktu­el­le Lis­te sämt­li­cher Poli­cen und tei­len Sie die­se Ihrem Ver­si­che­rer mit
  • Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig anpas­sen: Prü­fen Sie Sum­me und glei­ten­den Neu­wert­fak­tor bei Moder­ni­sie­run­gen und Anbauten
  • Bei Mehr­fach­ge­bäu­den sepa­ra­te Poli­cen abschlie­ßen: Jede Immo­bi­lie erhält eine eige­ne Ver­si­che­rung mit indi­vi­du­el­ler Schadenshistorie
  • Beim Ver­si­cher­er­wech­sel sau­ber über­ge­ben: Neue Poli­ce naht­los begin­nen las­sen, alte frist­ge­recht been­den – Über­lap­pun­gen dem Ver­si­che­rer anzeigen

Häu­fig gestell­te Fragen

Was pas­siert, wenn ich ver­se­hent­lich dop­pelt ver­si­chert bin?

Zei­gen Sie es bei­den Ver­si­che­rern an. Meist lässt sich der jün­ge­re Ver­trag auf­he­ben oder zum nächs­ten Ter­min been­den; teils wird die Prä­mie antei­lig erstat­tet. Ein Scha­den wird in jedem Fall nur ein­mal ersetzt.

Wer­den Dop­pel­ver­si­che­run­gen auto­ma­tisch erkannt?

Nicht auto­ma­tisch beim Abschluss – aber im Scha­dens­fall fra­gen Ver­si­che­rer nach wei­te­ren Deckun­gen, und die Anga­ben sind wahr­heits­ge­mäß zu machen. Falsch­an­ga­ben gefähr­den den kom­plet­ten Anspruch.

Darf ich die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bei einem ande­ren Anbie­ter abschließen?

Ja. Sie ver­si­chert ande­re Gefah­ren als die Grund­de­ckung und ist damit kei­ne Dop­pel­ver­si­che­rung. Legen Sie den Zusatz­ver­trag Ihrer Haupt­ver­si­che­rung offen.

Wie ver­si­che­re ich Haus plus Feri­en­haus richtig?

Mit zwei sepa­ra­ten Wohn­ge­bäu­de­po­li­cen – je Gebäu­de eine. Ach­ten Sie beim Feri­en­haus auf Rege­lun­gen zu län­ge­rem Leerstand.

Was gilt beim Haus­kauf, wenn der Ver­käu­fer schon ver­si­chert ist?

Die bestehen­de Gebäu­de­ver­si­che­rung geht beim Eigen­tums­über­gang auf Sie über (§ 95 VVG). Sie kön­nen sie inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag kün­di­gen – erst dann eine eige­ne Poli­ce abschlie­ßen, sonst ent­steht eine ver­meid­ba­re Doppelversicherung.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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