Eine Wohngebäudeversicherung kann in der Regel jährlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, d.h. die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingegangen sein.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel, wenn sich die Versicherungsbedingungen ändern oder wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden hat und die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht ausreichend oder gar nicht abdeckt.