Grobe Fahrlässigkeit bezieht sich auf das Verhalten des Versicherungsnehmers, bei dem er die gebotene Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. Es handelt sich um ein Verhalten, das von einem vernünftigen und umsichtigen Menschen in vergleichbarer Situation nicht zu erwarten wäre.
In der Gebäudeversicherung bedeutet grobe Fahrlässigkeit, dass der Versicherungsnehmer ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den Schaden erheblich begünstigt oder verursacht hat, obwohl er eigentlich wusste oder hätte wissen müssen, dass dies zu einem Schaden führen kann. Ein Beispiel wäre das unbeaufsichtigte Herdplattenlassen, das zu einem Brand führt.
Grobe Fahrlässigkeit kann dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden nur teilweise oder gar nicht abdeckt. In einigen Fällen können Schäden durch grobe Fahrlässigkeit von der Versicherung ausgeschlossen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von grober Fahrlässigkeit von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Vertrags über die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherung zu informieren und gegebenenfalls einen Fachmann zu konsultieren.