Suche

Was brauche ich für ein grünes Kennzeichen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 21. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Für ein grünes Kennzeichen benötigst du drei zentrale Voraussetzungen: einen Nachweis der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Zugmaschinen. Das grüne Kennzeichen bringt dir erhebliche Steuervergünstigungen und deutlich günstigere Versicherungsprämien als reguläre Kfz-Versicherungen.

Für ein grü­nes Kenn­zei­chen benö­tigst du drei zen­tra­le Vor­aus­set­zun­gen: einen Nach­weis der land­wirt­schaft­li­chen oder forst­wirt­schaft­li­chen Nut­zung, eine gül­ti­ge Haupt­un­ter­su­chung (HU) und eine Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) für Zug­ma­schi­nen. Das grü­ne Kenn­zei­chen bringt dir erheb­li­che Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen und deut­lich güns­ti­ge­re Ver­si­che­rungs­prä­mi­en als regu­lä­re Kfz-Versicherungen.

Berech­ti­gung und Vor­aus­set­zun­gen für das grü­ne Kennzeichen

Das grü­ne Kenn­zei­chen ist in Deutsch­land spe­zi­ell für Zug­ma­schi­nen und Trak­to­ren reser­viert, die über­wie­gend für Land- oder Forst­wirt­schaft genutzt wer­den. Auch selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen, Fut­ter­misch­ma­schi­nen, Mäh­ma­schi­nen oder Fahr­zeu­ge zur Ener­gie­ver­sor­gung kön­nen berech­tigt sein. Die zustän­di­ge Zulas­sungs­stel­le oder das Finanz­amt prüft die Ver­wen­dung dei­nes Fahr­zeugs anhand von Nach­wei­sen wie einer Betriebs­stät­ten­be­schei­ni­gung, einem Agrar­re­gis­ter-Aus­zug oder einem Pacht­ver­trag. Wich­tig: Das Fahr­zeug darf nicht gewerb­lich außer­halb land­wirt­schaft­li­cher Tätig­kei­ten ein­ge­setzt wer­den – andern­falls droht der Ent­zug des Kenn­zei­chens und Strafzahlungen.

Trak­tor-Ver­si­che­rung und tech­ni­sche Anforderungen

Eine spe­zia­li­sier­te Trak­tor-Ver­si­che­rung ist obli­ga­to­risch und unter­schei­det sich wesent­lich von Stan­dard-Kfz-Ver­si­che­run­gen. Sie berück­sich­tigt typi­sche Risi­ken der land­wirt­schaft­li­chen Nut­zung wie Feld­ar­bei­ten, Trans­por­te und Maschi­nen­aus­fäl­le. Die eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) erhältst du direkt nach Abschluss des Ver­si­che­rungs­ver­trags – sie ist uner­läss­lich für die Anmel­dung. Die gül­ti­ge Haupt­un­ter­su­chung (HU) bei einer aner­kann­ten Prüf­or­ga­ni­sa­ti­on (TÜV, Dekra oder ähn­lich) ist eben­falls obli­ga­to­risch; über­prü­fe, dass die Pla­ket­te aktu­ell ist. Die Zulas­sungs­ge­büh­ren lie­gen je nach Bun­des­land ca. zwi­schen 20 und 80 Euro.

Check­lis­te: Schritt-für-Schritt zur Beantragung

  • Nach­weis der land­wirt­schaft­li­chen Nut­zung sam­meln: Betriebs­stät­ten­be­schei­ni­gung, Agrar­re­gis­ter-Aus­zug, Pacht­ver­trag oder Eigen­tums­nach­weis des Betriebs
  • Trak­tor-Ver­si­che­rung abschlie­ßen: Bei einem Ver­si­che­rer für Zug­ma­schi­nen eine pas­sen­de Poli­ce aus­wäh­len und eVB-Num­mer erhalten
  • Haupt­un­ter­su­chung durch­füh­ren: TÜV oder Dekra auf­su­chen und bestan­de­ne HU-Beschei­ni­gung einholen
  • Erfor­der­li­che Doku­men­te zusam­men­stel­len: Fahr­zeug­schein, Fahr­zeug­brief, Per­so­nal­aus­weis, eVB-Num­mer und Nutzungsnachweis
  • Ter­min bei der Zulas­sungs­stel­le ver­ein­ba­ren: Online oder tele­fo­nisch einen Antrags­ter­min buchen
  • Antrag ein­rei­chen und Gebüh­ren bezah­len: Alle Unter­la­gen vor­le­gen, Zulas­sungs­ge­büh­ren ent­rich­ten (ca. 20–80 Euro) und grü­nes Kenn­zei­chen erhalten

Häu­fi­ge Feh­ler vermeiden

Vie­le Antrag­stel­ler schei­tern, weil der Nach­weis der land­wirt­schaft­li­chen Nut­zung unzu­rei­chend ist oder nicht zum aktu­el­len Betriebs­sta­tus passt. Stel­le sicher, dass dei­ne Doku­men­te voll­stän­dig und gül­tig sind. Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung den Fahr­zeug­da­ten exakt ent­spricht und vor Ort in dei­nem Bun­des­land regis­triert ist. Eine abge­lau­fe­ne HU führt zur sofor­ti­gen Ableh­nung – über­prü­fe daher recht­zei­tig den Termin.

Traktor Versicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen