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Wer darf einen Trak­tor mit Anhän­ger fahren?

Um einen Trak­tor mit Anhän­ger fah­ren zu dür­fen, benö­tigt man je nach Gewicht des Anhän­gers und des Trak­tors einen pas­sen­den Füh­rer­schein. Für Trak­to­ren mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 3,5 Ton­nen und einem Anhän­ger mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 750 Kilo­gramm reicht die Fahr­erlaub­nis der Klas­se B (PKW-Füh­rer­schein) aus.

Wenn der Anhän­ger ein höhe­res zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht als 750 Kilo­gramm hat, wird die Fahr­erlaub­nis der Klas­se BE benö­tigt. Die Klas­se BE erlaubt das Fah­ren von Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 7,0 Tonnen.

Für Trak­to­ren mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Ton­nen wird die Fahr­erlaub­nis der Klas­se T benö­tigt. Die­se erlaubt das Fah­ren von Trak­to­ren und land- und forst­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­nen mit einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von bis zu 60 km/h.

Es ist zu beach­ten, dass bei gewerb­li­cher Nut­zung des Trak­tors und des Anhän­gers mög­li­cher­wei­se auch eine Fahr­erlaub­nis der Klas­se C1E (Füh­rer­schein für Lkw mit Anhän­ger) benö­tigt wird.

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