Um einen Traktor mit Anhänger fahren zu dürfen, benötigt man je nach Gewicht des Anhängers und des Traktors einen passenden Führerschein. Für Traktoren mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm reicht die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW-Führerschein) aus.
Wenn der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 Kilogramm hat, wird die Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Die Klasse BE erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,0 Tonnen.
Für Traktoren mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird die Fahrerlaubnis der Klasse T benötigt. Diese erlaubt das Fahren von Traktoren und land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h.
Es ist zu beachten, dass bei gewerblicher Nutzung des Traktors und des Anhängers möglicherweise auch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E (Führerschein für Lkw mit Anhänger) benötigt wird.