Ein Realgläubiger ist ein Gläubiger, der ein Recht auf eine Sache (res) hat, also ein Gläubiger mit einem dinglichen Recht an einer Sache. Das dingliche Recht gibt dem Realgläubiger ein beschränktes Recht an einer bestimmten Sache, wie beispielsweise einem Grundstück oder einer Immobilie.
Ein typisches Beispiel für einen Realgläubiger ist ein Hypothekengläubiger. Wenn eine Person ein Haus oder eine Wohnung kauft und eine Hypothek aufnimmt, um den Kauf zu finanzieren, wird der Kreditgeber (Hypothekengläubiger) ein dingliches Recht an der Immobilie haben, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Das dingliche Recht gibt dem Hypothekengläubiger das Recht, die Immobilie zu verkaufen, um das ausstehende Darlehen zu begleichen, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ein Realgläubiger hat ein rechtliches Interesse an der Sache und kann dieses Interesse im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geltend machen. Im Falle einer Immobilie kann der Realgläubiger beispielsweise Anspruch auf Zahlung von Miete, die Veräußerung der Immobilie oder die Eintragung einer Grundschuld haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte und Pflichten von Realgläubigern je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die spezifischen Regelungen zu verstehen, die für einen Realgläubiger in einer bestimmten Situation gelten.