Jeder Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Wohngebäude-Versicherer zu melden bzw. schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet alle möglichen Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Wohngebäudeschaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß dem Versicherer mitzuteilen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel erster Ansprechpartner und Ihnen bei der Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Wohngebäudeversicherung Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte immer direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.