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Was mache ich im Scha­dens­fall in der Wohngebäudeversicherung?

Jeder Ver­si­che­rungs­fall in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist unver­züg­lich (spä­tes­tens inner­halb einer Woche) dem Wohn­ge­bäu­de-Ver­si­che­rer zu mel­den bzw. schrift­lich anzu­zei­gen. Dar­über hin­aus sind Sie ver­pflich­tet alle mög­li­chen Maß­nah­men  zur Abwen­dung und Min­de­rung des Scha­dens zu unter­neh­men. Die Umstän­de, die zu dem Wohn­ge­bäu­de­scha­den geführt haben sind aus­führ­lich und wahr­heits­ge­mäß dem Ver­si­che­rer mitzuteilen.

Tipp:

Im Scha­dens­fall soll­ten Sie sich umge­hend mit Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler bzw. Ver­si­che­rungs­mak­ler in Ver­bin­dung set­zen. Er ist Ihnen in der Regel ers­ter Ansprech­part­ner und Ihnen bei der Scha­dens­ab­wick­lung behilf­lich. Soll­ten Sie Ihren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­trag bei einem Direkt­ver­si­che­rer abge­schlos­sen haben, der über kei­nen Außen­dienst ver­fügt, so wen­den Sie sich bit­te immer direkt an die für Sie zustän­di­ge Verwaltungsstelle.

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