Bauliche Grundstücksbestandteile sind alle Gegenstände und Anlagen, die fest mit dem Grundstück verbunden sind und deshalb nicht ohne Beschädigung oder Zerstörung entfernt werden können. Zu den baulichen Grundstücksbestandteilen gehören unter anderem:
- Gebäude und Gebäudeteile wie Wände, Decken, Böden, Treppen, Fenster, Türen, Dächer, Schornsteine, Fundamente und Keller
- Eingefriedigungen wie Zäune, Mauern und Hecken
- Wege, Einfahrten und Parkplätze
- Schwimmbecken und Teiche
- Brunnen, Zisternen und Regenwassernutzungsanlagen
- Außenbeleuchtungen
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Definition von baulichen Grundstücksbestandteilen in der Regel von den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Bedingungen und Ausschlüssen der Versicherungspolicen abhängt.