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Was zählt zu unbe­nann­te Gefah­ren in der Gebäudeversicherung?

Unbe­nann­te Gefah­ren in der Gebäu­de­ver­si­che­rung bezie­hen sich auf Schä­den, die nicht aus­drück­lich in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf­ge­führt sind. Die­se Art von Schä­den kön­nen durch eine Viel­zahl von Ereig­nis­sen ver­ur­sacht wer­den, wie zum Bei­spiel durch extre­me Wet­ter­be­din­gun­gen, Natur­ka­ta­stro­phen, Van­da­lis­mus, Unfäl­le oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereignisse.

In der Regel wird eine unbe­nann­te Gefahr in der Gebäu­de­ver­si­che­rung als ein Ereig­nis defi­niert, das unvor­her­ge­se­hen, plötz­lich und unfrei­wil­lig auf­tritt und das nicht durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten ver­ur­sacht wur­de. Bei­spie­le für unbe­nann­te Gefah­ren, die in der Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt sein kön­nen, sind bei­spiels­wei­se Schä­den durch Schnee­druck auf dem Dach, Ein­sturz von Gebäu­den durch Erd­be­ben oder Schä­den durch Lawinen.

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