Unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung beziehen sich auf Schäden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Diese Art von Schäden können durch eine Vielzahl von Ereignissen verursacht werden, wie zum Beispiel durch extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Vandalismus, Unfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse.
In der Regel wird eine unbenannte Gefahr in der Gebäudeversicherung als ein Ereignis definiert, das unvorhergesehen, plötzlich und unfreiwillig auftritt und das nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Beispiele für unbenannte Gefahren, die in der Gebäudeversicherung abgedeckt sein können, sind beispielsweise Schäden durch Schneedruck auf dem Dach, Einsturz von Gebäuden durch Erdbeben oder Schäden durch Lawinen.