Die Kündigung der Gebäudeversicherung bei einem Hausverkauf kann von beiden Parteien, also vom Verkäufer oder vom Käufer, durchgeführt werden. Es ist jedoch üblich, dass der Verkäufer die Versicherungspolice kündigt, da er nach dem Eigentumsübergang nicht mehr für den Schutz des Gebäudes verantwortlich ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer die Versicherungspolice erst kündigen kann, wenn der Eigentumsübergang vollständig abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer für den Schutz des Gebäudes verantwortlich.
Es ist auch ratsam, dass der Käufer bereits im Vorfeld des Hausverkaufs eine neue Gebäudeversicherung abschließt, um sicherzustellen, dass das Gebäude ausreichend geschützt ist, sobald der Eigentumsübergang vollständig abgeschlossen ist.