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Wer kün­digt Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Hausverkauf?

Die Kün­di­gung der Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Haus­ver­kauf kann von bei­den Par­tei­en, also vom Ver­käu­fer oder vom Käu­fer, durch­ge­führt wer­den. Es ist jedoch üblich, dass der Ver­käu­fer die Ver­si­che­rungs­po­li­ce kün­digt, da er nach dem Eigen­tums­über­gang nicht mehr für den Schutz des Gebäu­des ver­ant­wort­lich ist.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass der Ver­käu­fer die Ver­si­che­rungs­po­li­ce erst kün­di­gen kann, wenn der Eigen­tums­über­gang voll­stän­dig abge­schlos­sen ist. Bis zu die­sem Zeit­punkt bleibt der Ver­käu­fer für den Schutz des Gebäu­des verantwortlich.

Es ist auch rat­sam, dass der Käu­fer bereits im Vor­feld des Haus­ver­kaufs eine neue Gebäu­de­ver­si­che­rung abschließt, um sicher­zu­stel­len, dass das Gebäu­de aus­rei­chend geschützt ist, sobald der Eigen­tums­über­gang voll­stän­dig abge­schlos­sen ist.

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