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Kann eine Elementarversicherung abgelehnt werden?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, eine Elementarversicherung kann von Versicherern abgelehnt werden – insbesondere in Hochrisikogebieten, bei fehlenden Schutzmaßnahmen oder schlechter Bausubstanz. Die Ablehnungsgründe sind vielfältig und hängen von der individuellen Risikoeinschätzung ab. Allerdings gibt es Wege, eine Versicherung trotzdem zu erhalten.

Ja, eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung kann von Ver­si­che­rern abge­lehnt wer­den – ins­be­son­de­re in Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten, bei feh­len­den Schutz­maß­nah­men oder schlech­ter Bau­sub­stanz. Die Ableh­nungs­grün­de sind viel­fäl­tig und hän­gen von der indi­vi­du­el­len Risi­ko­ein­schät­zung ab. Aller­dings gibt es Wege, eine Ver­si­che­rung trotz­dem zu erhalten.

Haupt­grün­de für die Ableh­nung einer Elementarversicherung

Ver­si­che­rer prü­fen meh­re­re Fak­to­ren, bevor sie eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abschließen:

  • Hoch­ri­si­ko­ge­bie­te: Immo­bi­li­en in Zones mit erhöh­tem Hochwasser‑, Erd­rutsch- oder Sturm­flut­ri­si­ko (z.B. ZÜRS-Zone 4 in Deutsch­land) wer­den häu­fig abge­lehnt. Regio­nen mit wie­der­hol­ten Ele­men­tar­schä­den in der Ver­gan­gen­heit gel­ten als beson­ders kritisch.
  • Feh­len­de oder unzu­rei­chen­de Schutz­maß­nah­men: Vie­le Ver­si­che­rer for­dern Rück­stau­klap­pen, Heiz­öl­schutz, Lüf­tungs­git­ter-Siche­run­gen oder Hoch­was­ser­schutz­tü­ren. Ohne die­se Vor­keh­run­gen wird der Ver­trag oft abgelehnt.
  • Bau­li­che Män­gel: Vor­schä­den, schlecht gedämm­te Kel­ler, feh­len­de Abdich­tun­gen oder Gebäu­de, die nicht moder­nen Bau­stan­dards ent­spre­chen, erhö­hen das Scha­dens­ri­si­ko erheblich.
  • Wirt­schaft­li­che Risi­ko­ein­schät­zung: Ver­si­che­rer kal­ku­lie­ren Prä­mi­en­ein­kom­men gegen poten­zi­el­le Scha­den­zah­lun­gen. In beson­ders gefähr­de­ten Regio­nen kön­nen sie beschlie­ßen, kei­ne neu­en Poli­cen anzu­bie­ten, um ihr Port­fo­lio-Risi­ko zu begrenzen.

Stra­te­gien bei Ableh­nun­gen – So erhältst du den­noch Versicherungsschutz

Eine Absa­ge ist nicht das Ende der Suche. Es gibt meh­re­re Ansät­ze, um dei­ne Immo­bi­lie zu versichern:

  • Ver­gleich ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer: Nicht alle Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bewer­ten Risi­ken iden­tisch. Spe­zia­li­sier­te Anbie­ter für Hoch­ri­si­ko-Immo­bi­li­en oder regio­na­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren manch­mal Objek­te, die bun­des­weit täti­ge Unter­neh­men ableh­nen. Ein Ver­gleich meh­re­rer Ange­bo­te ist essentiell.
  • Risi­ko­min­de­rungs­maß­nah­men: Inves­ti­tio­nen in Hoch­was­ser­schutz­sys­te­me, Rück­stau­klap­pen, Gebäu­de­ab­dich­tun­gen oder Siche­rungs­ein­rich­tun­gen redu­zie­ren nach­weis­lich das Scha­dens­ri­si­ko. Die­se Ver­bes­se­run­gen kön­nen Ver­si­che­rer dazu bewe­gen, die Ver­si­che­rung anzu­neh­men – mög­li­cher­wei­se gegen einen ange­pass­ten Beitrag.
  • Unab­hän­gi­ge Mak­ler ein­schal­ten: Ver­si­che­rungs­mak­ler haben Kon­tak­te zu vie­len Anbie­tern und ken­nen deren Richt­li­ni­en. Sie ver­mit­teln zwi­schen dir und Ver­si­che­rern und fin­den oft Lösun­gen für schwie­ri­ge Fälle.
  • Staat­li­che und pri­va­te Auf­fang­lö­sun­gen: In eini­gen Bun­des­län­dern gibt es Soli­dar­ge­mein­schaf­ten oder Spe­zi­al­ver­si­che­rer, die als letz­te Instanz fun­gie­ren. Auch pri­va­te Rück­ver­si­che­rer bie­ten in man­chen Fäl­len Lösun­gen für abge­lehn­te Kunden.

Prak­ti­sche Check­lis­te vor der Antragstellung

  • Dei­ne genaue Post­leit­zahl und ZÜRS-Ein­stu­fung (Zen­tra­les Hoch­was­ser-Risi­ko-Sys­tem) prüfen
  • Alle bestehen­den Schutz­maß­nah­men dokumentieren
  • Sanie­rungs­maß­nah­men pla­nen, bevor Ver­si­che­rer ablehnen
  • Ange­bo­te von min­des­tens 3–5 ver­schie­de­nen Anbie­tern einholen
  • Mit einem Mak­ler arbei­ten, um Chan­cen in schwie­ri­gen Fäl­len zu erhöhen
  • Vor­schä­den trans­pa­rent offen­ba­ren – ver­ste­cken führt spä­ter zur Leistungskürzung
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