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Kann eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­lehnt werden?

Ja, eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung kann von einem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unter bestimm­ten Umstän­den abge­lehnt wer­den. Hier sind eini­ge der häu­figs­ten Grün­de, war­um eine Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft den Abschluss einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung ableh­nen könnte:

1. Hohe Risi­ko­la­ge

  • Hoch­ri­si­ko­ge­bie­te: Wenn sich dei­ne Immo­bi­lie in einem Gebiet befin­det, das als beson­ders hoch­ge­fähr­det für Natur­ka­ta­stro­phen wie Hoch­was­ser, Erd­rut­sche oder Sturm­flu­ten gilt (z.B. ZÜRS-Zone 4 in Deutsch­land), kann es sein, dass Ver­si­che­rer das Risi­ko als zu hoch ein­schät­zen und daher den Abschluss einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung ablehnen.
  • Häu­fig­keit von Scha­dens­er­eig­nis­sen: Wenn es in der Ver­gan­gen­heit bereits häu­fig zu Ele­men­tar­schä­den in der Gegend gekom­men ist, könn­ten Ver­si­che­rer das Risi­ko als nicht trag­bar ansehen.

2. Bestehen­de Schä­den oder schlech­te Bausubstanz

  • Bereits vor­han­de­ne Schä­den: Wenn die Immo­bi­lie bereits Vor­schä­den auf­weist, die das Risi­ko von Ele­men­tar­schä­den erhö­hen, könn­te dies ein Ableh­nungs­grund sein.
  • Schlech­te Bau­sub­stanz: Immo­bi­li­en, die nicht den aktu­el­len bau­li­chen Stan­dards ent­spre­chen oder nicht aus­rei­chend gegen Natur­ge­fah­ren geschützt sind, kön­nen eben­falls von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen werden.

3. Feh­len­de Schutzmaßnahmen

  • Unzu­rei­chen­de Vor­keh­run­gen: Ver­si­che­run­gen könn­ten eine Poli­ce ableh­nen, wenn kei­ne aus­rei­chen­den Schutz­maß­nah­men getrof­fen wur­den, um das Risi­ko zu mini­mie­ren. Bei­spiels­wei­se erwar­ten vie­le Ver­si­che­rer, dass Rück­stau­klap­pen instal­liert sind, um das Risi­ko von Rück­stau bei Hoch­was­ser zu verringern.

4. Wirt­schaft­li­che Erwä­gun­gen des Versicherers

  • Risi­ko­ma­nage­ment des Ver­si­che­rers: Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten sind gewinn­ori­en­tier­te Unter­neh­men und kal­ku­lie­ren Risi­ken genau. In man­chen Fäl­len kann es vor­kom­men, dass ein Ver­si­che­rer aus wirt­schaft­li­chen Grün­den beschließt, in bestimm­ten Regio­nen oder für bestimm­te Risi­ken kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­run­gen anzubieten.

5. Indi­vi­du­el­le Risikoeinschätzung

  • Indi­vi­du­el­le Bewer­tung: Manch­mal lehnt ein Ver­si­che­rer die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab, weil die indi­vi­du­el­le Risi­ko­ana­ly­se für das kon­kre­te Objekt zu einem nega­ti­ven Ergeb­nis geführt hat. Das kann mit der Lage, der Bau­wei­se oder ande­ren spe­zi­fi­schen Risi­ko­fak­to­ren zusammenhängen.

Was tun, wenn die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­lehnt wird?

  1. Ver­gleich von Anbie­tern: Nicht alle Ver­si­che­rer bewer­ten Risi­ken gleich. Es kann hilf­reich sein, bei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men Ange­bo­te ein­zu­ho­len. Eini­ge spe­zia­li­sier­te Anbie­ter oder regio­na­le Ver­si­che­rer könn­ten bereit sein, das Risi­ko zu übernehmen.
  2. Schutz­maß­nah­men ergrei­fen: Ver­bes­se­run­gen an der Immo­bi­lie, wie die Instal­la­ti­on von Rück­stau­klap­pen, eine bes­se­re Gebäu­de­ab­dich­tung oder Hoch­was­ser­schutz­maß­nah­men, kön­nen das Risi­ko redu­zie­ren und den Ver­si­che­rer mög­li­cher­wei­se dazu bewe­gen, die Ver­si­che­rung doch anzubieten.
  3. Mak­ler oder Bera­ter hin­zu­zie­hen: Ein unab­hän­gi­ger Ver­si­che­rungs­mak­ler kann hel­fen, pas­sen­de Ange­bo­te zu fin­den und zwi­schen dir und den Ver­si­che­rern zu vermitteln.
  4. Staat­li­che Unter­stüt­zung: In eini­gen Fäl­len bie­ten staat­li­che Pro­gram­me Unter­stüt­zung oder Alter­na­ti­ven an, wenn eine pri­va­te Ele­men­tar­ver­si­che­rung nicht erhält­lich ist. Es lohnt sich, die Mög­lich­kei­ten auf loka­ler Ebe­ne zu prüfen.

Fazit

Ja, eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung kann abge­lehnt wer­den, ins­be­son­de­re in Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten oder bei unzu­rei­chen­den Schutz­maß­nah­men. Es ist wich­tig, ver­schie­de­ne Optio­nen zu prü­fen, Maß­nah­men zur Risi­ko­min­de­rung zu ergrei­fen und gege­be­nen­falls pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men, um den best­mög­li­chen Schutz für dei­ne Immo­bi­lie zu gewährleisten.

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