Neben Ihnen als Versicherungsnehmer selbst können auch Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder über eine gemeinsame Private Rechtsschutzversicherung mitversichert werden.
Wichtig für die Mitversicherung des Ehe-/Lebenspartners ist allerdings ein gemeinsamer Haushalt.
Minderjährige Kinder sind üblicherweise im Rahmen einer Familien-Rechtsschutzversicherung ebenso mitversichert.
Volljährige Kinder gelten als mitversichert sofern diese ledig sind, noch bei den Eltern wohnen, studieren oder eine Ausbildung machen und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Privatpersonen: Die Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel für Privatpersonen und deckt rechtliche Streitigkeiten im privaten Bereich ab. Dies umfasst Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftskonflikte, Arbeitsrecht oder Verkehrsunfälle.
Familienmitglieder: Oft sind enge Familienangehörige des Versicherungsnehmers, wie Ehepartner und minderjährige Kinder, automatisch mitversichert. Der genaue Umfang der Mitversicherung kann von den Versicherungsbedingungen und dem gewählten Versicherungsstarif abhängen.
Arbeitnehmer: Viele Rechtsschutzversicherungen umfassen auch den Berufsrechtsschutz, der rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit abdeckt. Dies gilt für Angestellte, Arbeiter, Beamte und in einigen Fällen auch für Selbstständige.
Verkehrsteilnehmer: Der Verkehrsrechtsschutz ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die sich auf rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr konzentriert. Sie gilt für Fahrzeugbesitzer und ‑nutzer und kann sowohl für Autos als auch für Motorräder gelten.
Gewerbetreibende und Unternehmer: Für Gewerbetreibende und Unternehmer gibt es spezielle Gewerbe- oder Unternehmensrechtsschutzversicherungen, die rechtliche Streitigkeiten im geschäftlichen Bereich abdecken. Diese Versicherungen gelten für das Unternehmen und oft auch für die Inhaber und Mitarbeiter.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Personen, die von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, von den individuellen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif abhängen. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen oder den Versicherer zu kontaktieren, um den genauen Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung zu klären.