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Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung?

Neben Ihnen als Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst kön­nen auch Ihr Ehe-/Le­bens­part­ner und Ihre Kin­der über eine gemein­sa­me Pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert werden.

Wich­tig für die Mit­ver­si­che­rung des Ehe-/Le­bens­part­ners ist aller­dings ein gemein­sa­mer Haus­halt.

Min­der­jäh­ri­ge Kin­der sind übli­cher­wei­se im Rah­men einer Fami­li­en-Rechts­schutz­ver­si­che­rung eben­so mitversichert.

Voll­jäh­ri­ge Kin­der gel­ten als mit­ver­si­chert sofern die­se ledig sind, noch bei den Eltern woh­nen, stu­die­ren oder eine Aus­bil­dung machen und noch kei­ner dau­er­haf­ten beruf­li­chen Tätig­keit nachgehen.

Pri­vat­per­so­nen: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt in der Regel für Pri­vat­per­so­nen und deckt recht­li­che Strei­tig­kei­ten im pri­va­ten Bereich ab. Dies umfasst Ange­le­gen­hei­ten wie Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Miet­strei­tig­kei­ten, Nach­bar­schafts­kon­flik­te, Arbeits­recht oder Verkehrsunfälle.

Fami­li­en­mit­glie­der: Oft sind enge Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge des Ver­si­che­rungs­neh­mers, wie Ehe­part­ner und min­der­jäh­ri­ge Kin­der, auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Der genaue Umfang der Mit­ver­si­che­rung kann von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und dem gewähl­ten Ver­si­che­rungs­s­ta­rif abhängen.

Arbeit­neh­mer: Vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen umfas­sen auch den Berufs­rechts­schutz, der recht­li­che Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der beruf­li­chen Tätig­keit abdeckt. Dies gilt für Ange­stell­te, Arbei­ter, Beam­te und in eini­gen Fäl­len auch für Selbstständige.

Ver­kehrs­teil­neh­mer: Der Ver­kehrs­rechts­schutz ist eine spe­zi­el­le Form der Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die sich auf recht­li­che Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Stra­ßen­ver­kehr kon­zen­triert. Sie gilt für Fahr­zeug­be­sit­zer und ‑nut­zer und kann sowohl für Autos als auch für Motor­rä­der gelten.

Gewer­be­trei­ben­de und Unter­neh­mer: Für Gewer­be­trei­ben­de und Unter­neh­mer gibt es spe­zi­el­le Gewer­be- oder Unter­neh­mens­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen, die recht­li­che Strei­tig­kei­ten im geschäft­li­chen Bereich abde­cken. Die­se Ver­si­che­run­gen gel­ten für das Unter­neh­men und oft auch für die Inha­ber und Mitarbeiter.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Per­so­nen, die von einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt sind, von den indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und dem gewähl­ten Tarif abhän­gen. Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu lesen oder den Ver­si­che­rer zu kon­tak­tie­ren, um den genau­en Gel­tungs­be­reich der Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu klären.

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