Suche

Was beinhaltet der Strafrechtsschutz?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Der Strafrechtsschutz ist ein Baustein der Privat-Rechtsschutzversicherung, der Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen absichert. Er deckt Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Verfahrensausgaben ab – allerdings nur bei fahrlässigen oder bestimmten vorsätzlichen Vergehen, nicht bei schweren Straftaten oder grober Fahrlässigkeit.

Der Straf­rechts­schutz ist ein Bau­stein der Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung, der Sie bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen absi­chert. Er deckt Anwalts­kos­ten, Gerichts­ge­büh­ren und Ver­fah­rens­aus­ga­ben ab – aller­dings nur bei fahr­läs­si­gen oder bestimm­ten vor­sätz­li­chen Ver­ge­hen, nicht bei schwe­ren Straf­ta­ten oder gro­ber Fahrlässigkeit.

Umfang der Strafrechtsschutz-Leistungen

Ein gut aus­ge­stat­te­ter Straf­rechts­schutz erstat­tet fol­gen­de Kosten:

  • Anwalts­ho­no­ra­re: Voll­stän­di­ge Erstat­tung der Gebüh­ren für einen Straf­ver­tei­di­ger Ihrer Wahl
  • Gerichts­kos­ten und Ver­fah­rens­ge­büh­ren: Alle anfal­len­den Kos­ten vor Gericht (Gerichts­ge­büh­ren, Gebüh­ren der Staatskasse)
  • Sach­ver­stän­di­gen­ge­büh­ren und Zeu­gen­gel­der: Kos­ten für Gut­ach­ten und Zeu­gen­aus­sa­gen als Beweismittel
  • Dol­met­scher­kos­ten: Über­set­zungs- und Dol­met­scher­leis­tun­gen wäh­rend des Verfahrens
  • Fahrt- und Rei­se­kos­ten: Kos­ten für Anfahr­ten zu Gerichts­ter­mi­nen und Polizeibefragungen
  • Straf­kau­ti­on und Haft­kos­ten: Über­nah­me von Kau­ti­ons­zah­lun­gen bei dro­hen­dem Frei­heits­ent­zug (je nach Tarif)

Erwei­ter­te Leis­tungs­bau­stei­ne im Straf­rechts­schutz 2026

Neben­kla­ge und Geschä­dig­ten­bei­stand: Falls Sie als Opfer einer Straf­tat auf­tre­ten und eige­ne Inter­es­sen im Ver­fah­ren ver­tre­ten las­sen möch­ten, über­nimmt der erwei­ter­te Straf­rechts­schutz die Anwalts­kos­ten. Dies ist beson­ders bei Kör­per­ver­let­zung, Bedro­hung oder Belei­di­gung relevant.

Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen: Pre­mi­um-Tari­fe erstat­ten zusätz­lich Anwalts­kos­ten für die Durch­set­zung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen gegen den Täter – eine sinn­vol­le Ergän­zung zur rei­nen Straf­ver­tei­di­gung. Dies ermög­licht Ihnen, finan­zi­el­le Ver­lus­te auszugleichen.

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se des Strafrechtsschutzes

Der Ver­si­che­rer leis­tet typi­scher­wei­se nicht bei:

  • Vor­sätz­li­chen schwe­ren Straf­ta­ten (Gewalt­de­lik­te, Betrug, Unterschlagung)
  • Fah­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss (ab bestimm­ten Gren­zen, oft ab 0,5–1,0 Promille)
  • Wie­der­hol­tem Betre­ten ver­bo­te­ner Berei­che oder bekann­tem Vorstrafen-Register
  • Rei­ne Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Bußgeldverfahren
  • Berufs­ge­richt­li­che und dis­zi­pli­na­ri­sche Verfahren
  • Straf­ta­ten, bei denen fahr­läs­si­ge Zuwi­der­hand­lung gegen bekann­te Geset­ze vorlag

Check­lis­te für die rich­ti­ge Tarifwahl

  • Deckungs­sum­me prü­fen: Min­des­tens ca. 300.000–500.000 Euro für Anwalts­kos­ten wählen
  • War­te­zei­ten beach­ten: Vie­le Ver­si­che­rer haben 3‑Mo­nats-Karenz­zei­ten; prü­fen Sie Sofortleistungen
  • Anwalts­wahl: Klä­ren Sie, ob Sie freie Anwalts­wahl haben oder nur ver­bun­de­ne Anwäl­te nut­zen dürfen
  • Kau­ti­on-Leis­tung: Wäh­len Sie Tari­fe mit Kau­ti­ons­über­nah­me, wenn Ihnen Frei­heits­ent­zug droht
  • Aktu­el­le Bedin­gun­gen 2026: For­dern Sie die neu­es­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen an – Leis­tun­gen wer­den regel­mä­ßig angepasst
  • Neben­kla­ge ein­schlie­ßen: Sichern Sie sich mit Opfer­schutz­op­tio­nen ab, falls Sie selbst Geschä­dig­ter werden
Rechtsschutzversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen