Der Straf-Rechtsschutz ist üblicherweise ein Extra-Baustein in der Privat-Rechtsschutzversicherung.
Der Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung bei dem Vorwurf eines fahrlässig oder vorsätzlich begangen Vergehens.
Er übernimmt u.a. die Kosten für:
- Anwaltskosten
- Verfahrenskosten
- Reiskosten
- Dolmetscherkosten
Kosten für die Strafverteidigung: Der Strafrechtsschutz deckt die Kosten für die Verteidigung im strafrechtlichen Verfahren ab. Dazu gehören die Honorare des Anwalts, Gerichtskosten, Zeugengelder und andere mit dem Verfahren verbundene Ausgaben. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für einen Anwalt, der den Versicherungsnehmer im Strafverfahren vertritt.
Strafkaution: Falls der Versicherungsnehmer in Untersuchungshaft genommen wird und eine Kaution gestellt werden muss, kann der Strafrechtsschutz die Zahlung der Kaution abdecken. Dies hilft dem Versicherungsnehmer, während des Verfahrens auf freiem Fuß zu bleiben.
Opferrechtsschutz: In einigen Fällen bietet der Strafrechtsschutz auch Leistungen für die Opfer von Straftaten. Dies kann beispielsweise die Kostenübernahme für einen Anwalt beinhalten, der das Opfer im Strafverfahren vertritt oder bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hilft.
Nebenklage: Wenn der Versicherungsnehmer als Nebenkläger in einem Strafverfahren auftritt, kann der Strafrechtsschutz die Kosten für einen Anwalt übernehmen, der die Interessen des Nebenklägers vertritt. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer selbst Opfer einer Straftat ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Strafrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse unterliegen kann. Zum Beispiel können bestimmte schwere Straftaten oder vorsätzliche Handlungen von der Deckung ausgeschlossen sein. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und Leistungen der Rechtsschutzversicherung zu überprüfen, um ein umfassendes Verständnis davon zu haben, welche Aspekte des Strafrechtsschutzes abgedeckt sind.