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Was bedeu­tet Deckungs­sum­me in der Rechtsschutzversicherung?

Die Deckungs­sum­me in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­spricht der ver­trag­lich  ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten eines Rechts­streits maxi­mal bis zur Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. (Deckungs­sum­me)

Bei der Aus­wahl einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist es rat­sam, auf ange­mes­se­ne und ange­mes­se­ne Deckungs­sum­men zu ach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass Sie im Fall eines Rechts­streits aus­rei­chend abge­si­chert sind. Es ist wich­tig, Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und poten­zi­el­len Risi­ken zu berück­sich­ti­gen, um eine ange­mes­se­ne Deckungs­sum­me zu wählen.

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