Sofern in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung nicht vertraglich eine Anwaltsbindung vereinbart ist, kann der Anwalt frei gewählt werden.
Achtung!
Bitte klären Sie im Vorfeld Ihrer Anwaltswahl immer mit diesem ab, ob er nach dem üblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz also der normalen Gebührenordnung für Anwälte abrechnet, da Sie ansonsten die übersteigenden Gebühren aus eigener Tasche tragen müssen.