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Wer ver­si­chert Vermietanhänger?

Die Ver­si­che­rung von Ver­miet­an­hän­ger ist nicht ganz ein­fach, da nur weni­ge Ver­si­che­rer die­ses Risi­ko absi­chern möch­ten. In der Regel benö­tigt der Ver­mie­ter des Anhän­gers eine spe­zi­el­le Anhän­ger­ver­mie­ter­ver­si­che­rung, um den Anhän­ger zu versichern.

Die Ver­miet­an­hän­ger Ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den ab, die durch den Anhän­ger an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, wie z.B. Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Die Ver­si­che­rung kann auch Schä­den am Anhän­ger selbst abde­cken, wie z.B. durch Dieb­stahl oder Vandalismus.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Kos­ten für die Ver­miet­an­hän­ger Ver­si­che­rung je nach indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung und Anfor­de­rung des Ver­mie­ters an den Ver­si­che­rungs­schutz vari­ie­ren können.

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