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Was ist ein Schiedsgutachter-Verfahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ein Schiedsgutachter-Verfahren ist ein kostenloses außergerichtliches Schlichungsverfahren nach § 83 VVG, das Sie einleiten können, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt. Ein unabhängiger Rechtsanwalt prüft dann erneut die Erfolgsaussichten Ihres Falls – seine Entscheidung ist für den Versicherer bindend und erspart Ihnen damit teure Gerichtsverfahren.

Ein Schieds­gut­ach­ter-Ver­fah­ren ist ein kos­ten­lo­ses außer­ge­richt­li­ches Schli­chungs­ver­fah­ren nach § 83 VVG, das Sie ein­lei­ten kön­nen, wenn Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten­über­nah­me ablehnt. Ein unab­hän­gi­ger Rechts­an­walt prüft dann erneut die Erfolgs­aus­sich­ten Ihres Falls – sei­ne Ent­schei­dung ist für den Ver­si­che­rer bin­dend und erspart Ihnen damit teu­re Gerichtsverfahren.

Ablauf und recht­li­che Grund­la­gen des Schiedsgutachter-Verfahrens

Lehnt Ihr Rechts­schutz­ver­si­che­rer die Über­nah­me der Pro­zess­kos­ten ab, kön­nen Sie gemäß § 83 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) ein Schieds­gut­ach­ter-Ver­fah­ren ein­lei­ten. Die zustän­di­ge Anwalts­kam­mer beauf­tragt dar­auf­hin einen unab­hän­gi­gen und sach­kun­di­gen Rechts­an­walt mit einer erneu­ten Bewer­tung Ihres Falls. Die­ser Schieds­an­walt führt eine voll­stän­di­ge Ana­ly­se der Erfolgs­aus­sich­ten durch und trifft eine neue, rechts­ver­bind­li­che Ent­schei­dung. Der Ver­si­che­rer muss sich an die­se Ent­schei­dung hal­ten – es gibt kei­nen Wider­spruch oder Berufungsmöglichkeit.

Das gesam­te Ver­fah­ren läuft voll­stän­dig außer­ge­richt­lich und ver­trau­lich ab. Sie müs­sen kei­ne Kla­ge ein­rei­chen, ris­kie­ren kei­ne Gerichts­kos­ten und kei­ne nach­tei­li­gen Urtei­le. Dies macht das Schieds­gut­ach­ter-Ver­fah­ren zu einem idea­len Instru­ment, um Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten mit Ihrem Ver­si­che­rer schnell und kost­ef­fek­tiv zu klären.

Wann das Ver­fah­ren beson­ders wert­voll ist

Das Schieds­gut­ach­ter-Ver­fah­ren bie­tet sich an, wenn zwi­schen Ihnen und dem Ver­si­che­rer unter­schied­li­che Ein­schät­zun­gen der Erfolgs­aus­sich­ten bestehen. Vie­le Ver­si­che­rer leh­nen Fäl­le ab, die aus Ihrer Per­spek­ti­ve oder fach­li­cher Sicht berech­tig­ter­wei­se aus­sichts­reich sind. Eine neu­tra­le Zweit­mei­nung durch einen unab­hän­gi­gen Anwalt kann dann Klar­heit brin­gen – ohne eige­nes finan­zi­el­les Risi­ko für Sie. Das Ver­fah­ren ist beson­ders rele­vant bei Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, Miet­strei­tig­kei­ten, Arbeits­rechts­fäl­len, Ver­kehrs­un­fäl­len und Verbraucherschutzthemen.

Kos­ten, Dau­er und prak­ti­sches Vorgehen

Das Ver­fah­ren ist für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer voll­stän­dig kos­ten­frei – alle Gebüh­ren trägt der Ver­si­che­rer. Die Bear­bei­tungs­dau­er beträgt je nach Kom­ple­xi­tät nor­ma­ler­wei­se 6–12 Wochen. Ent­schei­dend ist: Bean­tra­gen Sie das Ver­fah­ren zeit­nah nach einer Ableh­nung, da Fris­ten bestehen (übli­cher­wei­se 3–6 Mona­te nach Erhalt der Ableh­nungs­mit­tei­lung – prü­fen Sie Ihre Versicherungsbedingungen).

  • For­dern Sie vom Ver­si­che­rer eine schrift­li­che, detail­lier­te und gut begrün­de­te Ableh­nungs­mit­tei­lung an
  • Sam­meln Sie alle rele­van­ten Doku­men­te, Ver­trä­ge und Bele­ge zu Ihrem Fall systematisch
  • Stel­len Sie den Antrag auf Schieds­gut­ach­ter-Ver­fah­ren schrift­lich per Ein­schrei­ben mit Rückschein
  • Nut­zen Sie die­se Opti­on vor einer eige­nen Kla­ge­er­he­bung – sie schützt Ihr finan­zi­el­les Risi­ko vollständig
  • Beach­ten Sie die Fris­ten in Ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und han­deln Sie zeitnah
  • Las­sen Sie sich bei kom­ple­xe­ren Fäl­len von einem unab­hän­gi­gen Anwalt bera­ten, bevor Sie das Ver­fah­ren beantragen
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