Wenn der Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme eines Streitfalles ablehnt, so kann der Versicherungsnehmer ein sogenanntes Schiedsgutachter-Verfahren verlangen.
Beim Schiedsgutachter-Verfahren beauftragt die Anwaltskammer einen unabhängigen Rechtsanwalt mit der erneuten Prüfung der Erfolgsaussichten für den vom Rechtsschutzversicherer abgelehnten Streitfall.
Die Entscheidung ist dann für den Rechtsschutzversicherer bindend.