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Was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Vergleich?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei einem Vergleich nur anteilig basierend auf Ihrer Erfolgsquote. Entscheidend ist nicht die im Vergleich vereinbarte Kostenteilung, sondern das Verhältnis zwischen Ihrer ursprünglichen Forderung und dem erreichten Vergleichsergebnis. Die genaue Regelung finden Sie in § 5 Abs.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung zahlt bei einem Ver­gleich nur antei­lig basie­rend auf Ihrer Erfolgs­quo­te. Ent­schei­dend ist nicht die im Ver­gleich ver­ein­bar­te Kos­ten­tei­lung, son­dern das Ver­hält­nis zwi­schen Ihrer ursprüng­li­chen For­de­rung und dem erreich­ten Ver­gleichs­er­geb­nis. Die genaue Rege­lung fin­den Sie in § 5 Abs. 3 der All­ge­mei­nen Rechts­schutz­be­din­gun­gen (ARB).

So berech­net sich die Kos­ten­über­nah­me bei Vergleichen

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nutzt einen mathe­ma­ti­schen Quo­ti­en­ten­schlüs­sel: Ihre Erfolgs­quo­te ergibt sich aus dem Ver­hält­nis zwi­schen erreich­tem Ver­gleichs­er­geb­nis und ursprüng­li­cher For­de­rung. Der Ver­si­che­rer über­nimmt dann einen ent­spre­chen­den Anteil Ihrer Rechts­schutz­kos­ten — bestehend aus Anwalts­ge­büh­ren, Gerichts­ge­büh­ren und sons­ti­gen Prozesskosten.

Ein häu­fi­ges Miss­ver­ständ­nis: Die tat­säch­lich ver­ein­bar­te Kos­ten­ver­tei­lung zwi­schen den Par­tei­en ist für die Ver­si­che­rung irrele­vant. Selbst wenn Sie sich auf eine gleich­mä­ßi­ge 50:50-Kostenteilung eini­gen, ori­en­tiert sich die Ver­si­che­rungs­leis­tung aus­schließ­lich an der sach­li­chen Erfolgs­quo­te. Dies ist in der Pra­xis ein wich­ti­ger Unter­schied, den vie­le Ver­si­cher­te übersehen.

Prak­ti­sches Rechenbeispiel

Sie for­dern 6.000 Euro von einem Schuld­ner. Nach Ver­hand­lun­gen eini­gen Sie sich auf einen Ver­gleich von 4.500 Euro. Das ergibt eine Erfolgs­quo­te von 75 % — Ihr Unter­lie­gen beträgt somit 25 %. Der Rechts­schutz­ver­si­che­rer trägt maxi­mal 25 % Ihrer ent­stan­de­nen Rechtsschutzkosten.

Falls die Par­tei­en im Ver­gleich ver­ein­ba­ren, dass Sie 40 % der Kos­ten selbst zah­len, müs­sen Sie die­se 40 % tra­gen — die Ver­si­che­rung deckt nur die 25 %. Ein gut ver­han­del­tes Kos­ten­ab­kom­men ist daher essen­ti­ell, um Ihre finan­zi­el­le Belas­tung zu minimieren.

Wich­ti­ge Punk­te für Ihre Versicherungspraxis

  • Kos­ten­fol­gen­ab­schät­zung: Klä­ren Sie früh­zei­tig mit Ihrem Rechts­an­walt, wel­cher Kos­ten­an­teil bei ver­schie­de­nen Ver­gleichs­er­geb­nis­sen anfal­len könnte
  • Ver­gleichs­quo­ten stra­te­gisch ver­han­deln: Ach­ten Sie dar­auf, dass die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Kos­ten­ver­tei­lung maxi­mal Ihrer zu erwar­ten­den Erfolgs­quo­te entspricht
  • Selbst­be­tei­li­gung beach­ten: Vie­le moder­ne Tari­fe ent­hal­ten Selbst­be­hal­te von 150–300 Euro pro Scha­dens­fall, die zusätz­lich Ihre finan­zi­el­le Belas­tung erhöhen
  • Deckungs­sum­men vor Kla­ge über­prü­fen: Über­prü­fen Sie, ob Ihre Deckungs­sum­men für Anwalts­ge­büh­ren aus­rei­chend dimen­sio­niert sind
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen indi­vi­du­ell bewer­ten: Unter­schied­li­che Ver­si­che­rer hand­ha­ben Ver­gleichs­fäl­le unter­schied­lich — ein Tarif­ver­gleich lohnt sich
  • Kos­ten­de­ckungs­zu­sa­gen ein­ho­len: Las­sen Sie sich von Ihrem Ver­si­che­rer vor­ab schrift­lich bestä­ti­gen, wel­che Kos­ten im Ver­gleichs­fall gedeckt sind
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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