In der normalen privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten beim Bau in der Regel ausgeschlossen.
Eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Bauherren, ein sogenannter Bauherren-Rechtsschutz wird aktuell nur von ganz wenigen Rechtsschutzversicherern angeboten. Einer der führenden Anbieter ist in diesem Bereich die ARAG Rechtsschutzversicherung.
Bauprozess: Die Baurechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Kosten für einen Anwalt ab, der Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen während des Bauprozesses unterstützt. Dies umfasst beispielsweise Streitigkeiten mit Bauunternehmen, Architekten oder anderen beteiligten Parteien.
Baumängel: Wenn es während des Bauprozesses zu Baumängeln kommt, kann die Bauherren Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine rechtliche Beratung oder gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Behebung dieser Mängel übernehmen.
Streitigkeiten um Verträge: Die Baurechtsschutzversicherung kann auch die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verträgen abdecken, die im Rahmen des Hausbaus geschlossen wurden. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über die Leistungen von Subunternehmern, Materiallieferungen oder Vertragsverletzungen.
Rechtliche Beratung: Die Bauherren Rechtsschutzversicherung kann auch eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt anbieten, um Ihnen bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Hausbau rechtlichen Rat zu geben.