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Welche Rechtsschutzversicherung beim Hausbau?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für einen Hausbau benötigen Sie eine spezialisierte Bauherren-Rechtsschutzversicherung, da Standard-Rechtsschutzversicherungen Baustreitigkeiten ausdrücklich ausschließen. Diese Spezialversicherung deckt Rechtsstreite mit Bauunternehmen, Architekten und Handwerkern ab und übernimmt Anwalts- sowie Gerichtskosten bei Baumängeln, Verzögerungen und Vertragsstreitigkeiten.

Für einen Haus­bau benö­ti­gen Sie eine spe­zia­li­sier­te Bau­her­ren-Rechts­schutz­ver­si­che­rung, da Stan­dard-Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen Bau­strei­tig­kei­ten aus­drück­lich aus­schlie­ßen. Die­se Spe­zi­al­ver­si­che­rung deckt Rechts­strei­te mit Bau­un­ter­neh­men, Archi­tek­ten und Hand­wer­kern ab und über­nimmt Anwalts- sowie Gerichts­kos­ten bei Bau­män­geln, Ver­zö­ge­run­gen und Vertragsstreitigkeiten.

War­um Stan­dard-Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen beim Haus­bau nicht greifen

Klas­si­sche Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Pri­vat­per­so­nen ent­hal­ten in ihren Bedin­gun­gen stan­dard­mä­ßig Aus­schlüs­se für Bau­her­ren­ri­si­ken. Das bedeu­tet kon­kret: Auch wenn Sie eine all­ge­mei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie die­se nicht für Kon­flik­te rund um Ihren Haus­bau in Anspruch neh­men. Vie­le Bau­her­ren bemer­ken die­ses Pro­blem erst, wenn bereits ein Scha­den ent­stan­den ist. Eine dedi­zier­te Bau­her­ren-Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist daher unver­zicht­bar. Aller­dings wird sie nur von weni­gen Ver­si­che­rern ange­bo­ten – zu den eta­blier­ten Anbie­tern gehö­ren bei­spiels­wei­se ARAG, HUK-COBURG und eini­ge spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­rer. Der Abschluss soll­te unbe­dingt vor Bau­be­ginn erfol­gen, da nach­träg­li­che Anmel­dun­gen von Strei­tig­kei­ten nicht ver­si­chert werden.

Leis­tungs­um­fang: Das soll­te die Bau­her­ren-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abdecken

  • Strei­tig­kei­ten mit Bau­part­nern: Voll­stän­di­ge Kos­ten­über­nah­me für Rechts­be­ra­tung, Anwalts­ge­büh­ren und Gerichts­ver­fah­ren bei Kon­flik­ten mit Bau­un­ter­neh­men, Gene­ral­un­ter­neh­mern, Archi­tek­ten, Inge­nieu­ren oder Handwerkern
  • Bau­män­gel und Män­gel­be­sei­ti­gung: Deckung von Anwalts- und Pro­zess­kos­ten bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen über die Behe­bung von Bau­män­geln, Qua­li­täts­feh­lern oder man­gel­haf­ten Leistungen
  • Ver­trags­dis­pu­te: Schutz bei Strei­tig­kei­ten über Ver­zö­ge­run­gen, Preis­er­hö­hun­gen, feh­len­de Leis­tun­gen oder Ver­trags­ver­let­zun­gen durch Sub­un­ter­neh­mer und Lieferanten
  • Tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung: Kos­ten­lo­se oder ver­güns­tig­te Anwalts­hot­line für schnel­le recht­li­che Aus­künf­te wäh­rend des Bauprozesses
  • Außer­ge­richt­li­che Ver­mitt­lung: Unter­stüt­zung bei Media­ti­on und Schlich­tungs­ver­fah­ren zur Ver­mei­dung von Gerichtskosten
  • Gewähr­leis­tungs­schutz: Absi­che­rung auch wäh­rend der Gewähr­leis­tungs- und Män­gel­be­sei­ti­gungs­fris­ten nach Bauabschluss

Check­lis­te für den opti­ma­len Versicherungsschutz

  • Ver­si­che­rung vor Bau­be­ginn abschlie­ßen – bereits lau­fen­de oder bekann­te Män­gel sind ausgeschlossen
  • Gel­tungs­dau­er über­prü­fen: Soll­te die gesam­te Bau­pha­se plus min­des­tens 2–3 Jah­re Gewähr­leis­tungs­zeit abdecken
  • Deckungs­sum­men für Anwalt und Gericht prü­fen – min­des­tens 100.000 Euro sind sinnvoll
  • Selbst­be­tei­li­gung beach­ten – die­se liegt ca. zwi­schen 250–500 Euro je Schadensfall
  • Ange­bo­te ver­glei­chen: Prä­mi­en betra­gen ca. 180–350 Euro pro Jahr, je nach Leis­tungs­um­fang und Bauvolumen
  • Alle Ver­trä­ge, Bespre­chungs­pro­to­kol­le, Rech­nun­gen und Män­gel­fest­stel­lun­gen schrift­lich dokumentieren
  • Im Scha­dens­fall umge­hend die Ver­si­che­rung infor­mie­ren und Fris­ten einhalten
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