Wenn es um das Thema Sorgerecht geht, dann unterscheidet man grundsätzlich in die folgenden Sorgerechtsarten:
- Alleiniges Sorgerecht
- Geteiltes oder gemeinsames Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Grundsätzlich sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht in der normalen privaten Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, da üblicherweise sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Familien- Lebenspartnerschafts- und Erbrecht in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind.
Einige Rechtsschutzversicherer wie z.B. die ARAG Rechtsschutzversicherung bieten in dem Bereich des Familienrechts kostenpflichtige Zusatztarife im Rahmen Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung an.