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Welche Rechtsschutzversicherung nimmt mich nach einer Kündigung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nach einer Kündigung ist eine Neuaufnahme möglich, aber deutlich schwieriger. Ob Sie eine neue Rechtsschutzversicherung erhalten, hängt entscheidend vom Kündigungsgrund ab – bei Beitragsnichtzahlung sind die Chancen größer als bei hoher Schadenhäufigkeit oder Leistungsmissbrauch. Ein Versicherungsmakler kann gezielt nach Anbietern suchen, die auch problematische Vorgeschichten akzeptieren.

Nach einer Kün­di­gung ist eine Neu­auf­nah­me mög­lich, aber deut­lich schwie­ri­ger. Ob Sie eine neue Rechts­schutz­ver­si­che­rung erhal­ten, hängt ent­schei­dend vom Kün­di­gungs­grund ab – bei Bei­trags­nicht­zah­lung sind die Chan­cen grö­ßer als bei hoher Scha­den­häu­fig­keit oder Leis­tungs­miss­brauch. Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler kann gezielt nach Anbie­tern suchen, die auch pro­ble­ma­ti­sche Vor­ge­schich­ten akzeptieren.

Kün­di­gungs­grün­de und deren Auswirkungen

Der Grund der Kün­di­gung bestimmt maß­geb­lich Ihre Chan­cen auf eine neue Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Wur­de die Ver­si­che­rung wegen Zah­lungs­ver­zug been­det, haben Sie gute Aus­sich­ten – ande­re Ver­si­che­rer sehen hier nur ein Orga­ni­sa­ti­ons­pro­blem, das sich durch Bank­ein­zug lösen lässt.

Kri­ti­scher wird es bei Kün­di­gun­gen wegen erhöh­ter Scha­den­mel­dun­gen, wie­der­hol­ter Rechts­strei­tig­kei­ten oder Ver­dacht auf Betrug. Ver­si­che­rer klas­si­fi­zie­ren Sie dann als Hoch­ri­si­ko­kun­de. Beson­ders pro­ble­ma­tisch sind Kün­di­gun­gen nach unvoll­stän­di­gen oder fal­schen Anga­ben beim Antrag – hier wer­den vie­le Anbie­ter Sie ableh­nen oder nur mit erheb­li­chen Leis­tungs­aus­schlüs­sen und Mehr­prä­mi­en auf­neh­men. Im schlimms­ten Fall wird die Wei­ge­rung zur Auf­nah­me in die Infor­ma­ti­ons­da­tei der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (Info­Dat) ein­ge­tra­gen, was zukünf­ti­ge Anträ­ge erheb­lich erschwert.

Stra­te­gi­sche Wege zur erfolg­rei­chen Neuaufnahme

Ein zuge­las­se­ner Ver­si­che­rungs­mak­ler ist Ihr wich­tigs­ter Ver­bün­de­ter nach einer Kün­di­gung. Mak­ler haben Zugang zu spe­zi­el­len Anbie­tern und Tari­fen für Kun­den mit pro­ble­ma­ti­scher Vor­ge­schich­te und ken­nen aktu­el­le Auf­nah­me­be­din­gun­gen 2026. Sie kön­nen trans­pa­rent erklä­ren, wel­che Ein­schrän­kun­gen, War­te­zei­ten (übli­cher­wei­se 3–6 Mona­te) und Mehr­prä­mi­en zu erwar­ten sind.

Wich­tig: Offen­ba­ren Sie die Kün­di­gung in jedem neu­en Antrag voll­stän­dig und ehr­lich. Ver­schwei­gen oder Ver­harm­lo­sen führt zu Leis­tungs­aus­schlüs­sen und ist selbst ein Kün­di­gungs­grund. Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen zusätz­li­che Erklä­run­gen oder set­zen Bedin­gun­gen – die­se soll­ten Sie akzep­tie­ren, um über­haupt auf­ge­nom­men zu werden.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Ihre nächs­ten Schritte

  • Kün­di­gungs­schrei­ben ana­ly­sie­ren: Notie­ren Sie den exak­ten Grund – die­ser ist für alle neu­en Anträ­ge erforderlich
  • Mak­ler beauf­tra­gen: Suchen Sie gezielt nach Anbie­tern, die nach Kün­di­gun­gen aufnehmen
  • War­te­zei­ten ein­pla­nen: Rech­nen Sie mit 3–6 Mona­ten War­te­frist bis zur Neuaufnahme
  • Mehr­kos­ten akzep­tie­ren: Die neue Poli­ce wird teu­rer und mit Ein­schrän­kun­gen sein – das ist normal
  • Deckungs­lü­cke ver­mei­den: Klä­ren Sie genau, ab wann die neue Ver­si­che­rung greift
  • Voll­stän­dig und ehr­lich ant­wor­ten: Beant­wor­ten Sie alle Fra­gen des Antrags wahr­heits­ge­mäß – Lücken wer­den spä­ter entdeckt
  • Info­Dat-Ein­trag prü­fen: Fra­gen Sie Ihren Mak­ler, ob Sie in der Ver­si­che­rungs­wirt­schafts-Daten­bank ein­ge­tra­gen sind
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