Grundsätzlich können Sie ihre Rechtsschutzversicherung immer dann nutzen, wenn Sie Rechtsstreitigkeiten haben oder Ihnen eine Streitigkeit droht.
Bei zu vielen Schadensfällen in einem Jahr oder in zwei aufeinander folgenden Jahren, kündigen jedoch die Rechtsschutzversicherer häufig den Rechtsschutz Vertrag wegen Schadenhäufigkeit auf.
Die Anzahl der Schadensfälle, welche zu einer Kündigung durch die Rechtsschutzversicherung führen können ist bei den Rechtsschutzversicherern allerdings nicht einheitlich.
So können bei manchem Rechtsschutzversicherer schon 2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr zu einer Kündigung führen oder wenn die Schadensfälle bzw. Streitigkeiten immer in einem bestimmten Bereich, z.B. Verkehrsbereich anfallen.