Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung mit Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben, dann sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht versichert.
Damit die Arbeitsrechts-Streitigkeiten jedoch über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, muss ein konkreter Versicherungsfall vorliegen.
Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber “nur” mit einer Kündigung droht oder es sich nur um ein anwaltliches Beratungsgespräch handelt, zur Klärung ob der Arbeitgeber bestimmte Dinge tun darf die er tut bzw. angekündigt hat.