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Zahlt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung bei Arbeitsrecht?

Wenn Sie eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit Berufs-Rechts­schutz abge­schlos­sen haben, dann sind Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Arbeits­recht versichert.

Damit die Arbeits­rechts-Strei­tig­kei­ten jedoch über die Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt sind, muss ein kon­kre­ter Ver­si­che­rungs­fall vorliegen.

Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn der Arbeit­ge­ber “nur” mit einer Kün­di­gung droht oder es sich nur um ein anwalt­li­ches Bera­tungs­ge­spräch han­delt, zur Klä­rung ob der Arbeit­ge­ber bestimm­te Din­ge tun darf die er tut bzw. ange­kün­digt hat.

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