In der Regel sind Gartenmöbel bei Sturm nicht in der Gebäudeversicherung, sondern in der Hausratversicherung oder in einer Zusatzdeckung zur Hausratversicherung gegen Schäden durch Sturm abgesichert. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sturm ausreichend stark war, um als Naturkatastrophe eingestuft zu werden. Jeder Versicherer hat jedoch unterschiedliche Bedingungen und Ausschlüsse, es ist daher ratsam, die individuellen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolicen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachmann zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ausreichend ist.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Schäden an Gartenmöbeln, die durch unsachgemäße Lagerung, Fahrlässigkeit oder andere Ursachen verursacht wurden, in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt sind.