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Sind Gar­ten­mö­bel bei Sturm versichert?

In der Regel sind Gar­ten­mö­bel bei Sturm nicht in der Gebäu­de­ver­si­che­rung, son­dern in der Haus­rat­ver­si­che­rung oder in einer Zusatz­de­ckung zur Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Schä­den durch Sturm abge­si­chert. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sturm aus­rei­chend stark war, um als Natur­ka­ta­stro­phe ein­ge­stuft zu wer­den. Jeder Ver­si­che­rer hat jedoch unter­schied­li­che Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se, es ist daher rat­sam, die indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der Ver­si­che­rungs­po­li­cen sorg­fäl­tig zu prü­fen und gege­be­nen­falls einen Fach­mann zu kon­sul­tie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz aus­rei­chend ist.

Es ist auch wich­tig zu beach­ten, dass Schä­den an Gar­ten­mö­beln, die durch unsach­ge­mä­ße Lage­rung, Fahr­läs­sig­keit oder ande­re Ursa­chen ver­ur­sacht wur­den, in der Regel nicht von der Ver­si­che­rung abge­deckt sind.

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