Suche

Ist mein Partner automatisch mitversichert, wenn wir zusammenziehen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Nein, dein Partner ist nicht automatisch mitversichert, nur weil ihr zusammenzieht. Die Mitversicherung hängt davon ab, ob du deinen Versicherer informierst und welche Versicherungsbedingungen gelten. Bei vielen modernen Privathaftpflichtversicherungen kannst du deinen Partner problemlos aufnehmen lassen – sowohl unverheiratet als auch verheiratet – aber eine aktive Mitteilung ist in den meisten Fällen erforderlich.

Nein, dein Part­ner ist nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, nur weil ihr zusam­men­zieht. Die Mit­ver­si­che­rung hängt davon ab, ob du dei­nen Ver­si­che­rer infor­mierst und wel­che Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gel­ten. Bei vie­len moder­nen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kannst du dei­nen Part­ner pro­blem­los auf­neh­men las­sen – sowohl unver­hei­ra­tet als auch ver­hei­ra­tet – aber eine akti­ve Mit­tei­lung ist in den meis­ten Fäl­len erforderlich.

Auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung: Wann greift sie?

Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Bei ver­hei­ra­te­ten Paa­ren oder ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaf­ten ist der Part­ner oft auto­ma­tisch geschützt, wenn ihr den­sel­ben Haus­halt teilt. Bei unver­hei­ra­te­ten Part­ner­schaf­ten ist hin­ge­gen meist eine akti­ve Anmel­dung not­wen­dig – die Ver­si­che­rung muss über das Zusam­men­zie­hen infor­miert wer­den. Man­che Tari­fe erlau­ben Mit­ver­si­che­rung gar nicht oder nur gegen Zusatzbeitrag.

Wich­tig: Selbst wenn theo­re­tisch auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung besteht, soll­test du dei­nen Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren. Das schafft Klar­heit und ver­mei­det spä­ter Pro­ble­me im Scha­dens­fall. Ohne offi­zi­el­le Bestä­ti­gung kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ablehnen.

Unter­schie­de: Ver­hei­ra­tet vs. unverheiratet

Ver­hei­ra­te­te Paa­re: Hier ist die Mit­ver­si­che­rung des Part­ners in den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen der Stan­dard. Oft reicht eine Mit­tei­lung an den Ver­si­che­rer, dass ihr nun einen gemein­sa­men Haus­halt habt. Man­che Ver­si­che­rer schlie­ßen Ehe­gat­ten sogar auto­ma­tisch ein, wenn ihr zusammenzieht.

Unver­hei­ra­te­te Part­ner: Bei Lebens­ge­mein­schaf­ten ist eine expli­zi­te Auf­nah­me oft erfor­der­lich. Du musst den Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren und um Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes bit­ten. Dies kos­tet meist kei­nen Zusatz­bei­trag, wenn bei­de unter einer Adres­se leben. Prü­fe die Bedin­gun­gen – man­che Ver­si­che­rer defi­nie­ren „fes­te Part­ner­schaft” oder „häus­li­che Gemein­schaft” als Voraussetzung.

So sicherst du dei­nen Part­ner ab

  • Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren: Rufe dei­ne Ver­si­che­rung an oder nut­ze das Online-Kun­den­por­tal, um Ände­run­gen zu mel­den. Tei­le mit, dass ihr zusam­men­ge­zo­gen seid und wünschst, dass dein Part­ner mit­ver­si­chert wird.
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Lies nach, unter wel­chen Bedin­gun­gen Mit­ver­si­che­rung mög­lich ist – beson­ders wich­tig für unver­hei­ra­te­te Paare.
  • Sepa­ra­te Ver­si­che­rung des Part­ners: Falls dein Ver­si­che­rer kei­ne Mit­ver­si­che­rung anbie­tet oder es zu teu­er wird, kann dein Part­ner eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ein Ver­gleich aktu­el­ler Tari­fe lohnt sich: Je nach Anbie­ter lie­gen die Kos­ten ca. 50–150 Euro pro Jahr.
  • Gemein­sa­mer Ver­trag erwä­gen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten güns­ti­ge­re Paar­ta­ri­fe an. Wenn ihr sepa­rat ver­si­chert seid, kann ein Wech­sel zu einem gemein­sa­men Ver­trag Geld sparen.
  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung ein­ho­len: Nach der Anmel­dung soll­test du eine schrift­li­che Bestä­ti­gung vom Ver­si­che­rer bekom­men, dass dein Part­ner ver­si­chert ist.
  • Im Scha­dens­fall doku­men­tie­ren: Bewah­re alle Unter­la­gen auf, die bele­gen, dass dein Part­ner mit­ver­si­chert ist.

Was ist bei Tren­nung wichtig?

Soll­tet ihr euch spä­ter tren­nen und einer aus­zieht, endet die Mit­ver­si­che­rung auto­ma­tisch. Infor­mie­re dei­nen Ver­si­che­rer, damit die Poli­ce ent­spre­chend ange­passt wird. Der aus­ge­zo­ge­ne Part­ner benö­tigt dann eine eige­ne Haftpflichtversicherung.

Privathaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen