Nein, dein Partner ist nicht automatisch mitversichert, nur weil ihr zusammenzieht. Die Mitversicherung hängt davon ab, ob du deinen Versicherer informierst und welche Versicherungsbedingungen gelten. Bei vielen modernen Privathaftpflichtversicherungen kannst du deinen Partner problemlos aufnehmen lassen – sowohl unverheiratet als auch verheiratet – aber eine aktive Mitteilung ist in den meisten Fällen erforderlich.
Automatische Mitversicherung: Wann greift sie?
Die meisten Versicherer bieten automatische Mitversicherung nur unter bestimmten Bedingungen. Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Partner oft automatisch geschützt, wenn ihr denselben Haushalt teilt. Bei unverheirateten Partnerschaften ist hingegen meist eine aktive Anmeldung notwendig – die Versicherung muss über das Zusammenziehen informiert werden. Manche Tarife erlauben Mitversicherung gar nicht oder nur gegen Zusatzbeitrag.
Wichtig: Selbst wenn theoretisch automatische Mitversicherung besteht, solltest du deinen Versicherer kontaktieren. Das schafft Klarheit und vermeidet später Probleme im Schadensfall. Ohne offizielle Bestätigung kann die Versicherung die Leistung ablehnen.
Unterschiede: Verheiratet vs. unverheiratet
Verheiratete Paare: Hier ist die Mitversicherung des Partners in den meisten Privathaftpflichtversicherungen der Standard. Oft reicht eine Mitteilung an den Versicherer, dass ihr nun einen gemeinsamen Haushalt habt. Manche Versicherer schließen Ehegatten sogar automatisch ein, wenn ihr zusammenzieht.
Unverheiratete Partner: Bei Lebensgemeinschaften ist eine explizite Aufnahme oft erforderlich. Du musst den Versicherer kontaktieren und um Erweiterung des Versicherungsschutzes bitten. Dies kostet meist keinen Zusatzbeitrag, wenn beide unter einer Adresse leben. Prüfe die Bedingungen – manche Versicherer definieren „feste Partnerschaft” oder „häusliche Gemeinschaft” als Voraussetzung.
So sicherst du deinen Partner ab
- Versicherer kontaktieren: Rufe deine Versicherung an oder nutze das Online-Kundenportal, um Änderungen zu melden. Teile mit, dass ihr zusammengezogen seid und wünschst, dass dein Partner mitversichert wird.
- Versicherungsbedingungen prüfen: Lies nach, unter welchen Bedingungen Mitversicherung möglich ist – besonders wichtig für unverheiratete Paare.
- Separate Versicherung des Partners: Falls dein Versicherer keine Mitversicherung anbietet oder es zu teuer wird, kann dein Partner eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen. Ein Vergleich aktueller Tarife lohnt sich: Je nach Anbieter liegen die Kosten ca. 50–150 Euro pro Jahr.
- Gemeinsamer Vertrag erwägen: Manche Versicherer bieten günstigere Paartarife an. Wenn ihr separat versichert seid, kann ein Wechsel zu einem gemeinsamen Vertrag Geld sparen.
- Schriftliche Bestätigung einholen: Nach der Anmeldung solltest du eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer bekommen, dass dein Partner versichert ist.
- Im Schadensfall dokumentieren: Bewahre alle Unterlagen auf, die belegen, dass dein Partner mitversichert ist.
Was ist bei Trennung wichtig?
Solltet ihr euch später trennen und einer auszieht, endet die Mitversicherung automatisch. Informiere deinen Versicherer, damit die Police entsprechend angepasst wird. Der ausgezogene Partner benötigt dann eine eigene Haftpflichtversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Wie sind Wohngemeinschaften versichert?
Jede Person in der WG braucht ihre eigene Privathaftpflicht – oder ist noch über die Eltern mitversichert, solange sie in Ausbildung ist. Anders als Ehe- und Lebenspartner sind Mitbewohner keine mitversicherten Personen; einen gemeinsamen WG-Vertrag gibt es bei kaum einem Versicherer, und wo doch, endet er mit jedem Auszug. Schäden untereinander sind ein Sonderfall: Beschädigst du den Laptop deines Mitbewohners, ist das ein Fremdschaden, deine Haftpflicht zahlt – anders als bei mitversicherten Partnern, bei denen Ansprüche untereinander ausgeschlossen sind. Für die Wohnung selbst zählt der Baustein Mietsachschäden, für den verlorenen Haustürschlüssel der Schlüsselverlust, weil bei einer Schließanlage schnell die ganze Anlage getauscht wird. Wer im Mietvertrag als Hauptmieter steht, sollte auf hohe Summen für Mietsachschäden achten.