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Ist mein Part­ner auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, wenn wir zusammenziehen?

Aktualisiert: 13. September 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024

Nein, dein Part­ner ist nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, nur weil ihr zusam­men­zieht. Die Mit­ver­si­che­rung hängt davon ab, ob du dei­nen Ver­si­che­rer infor­mierst und wel­che Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gel­ten. Bei vie­len moder­nen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kannst du dei­nen Part­ner pro­blem­los auf­neh­men las­sen – sowohl unver­hei­ra­tet als auch ver­hei­ra­tet – aber eine akti­ve Mit­tei­lung ist in den meis­ten Fäl­len erforderlich.

Auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung: Wann greift sie?

Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Bei ver­hei­ra­te­ten Paa­ren oder ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaf­ten ist der Part­ner oft auto­ma­tisch geschützt, wenn ihr den­sel­ben Haus­halt teilt. Bei unver­hei­ra­te­ten Part­ner­schaf­ten ist hin­ge­gen meist eine akti­ve Anmel­dung not­wen­dig – die Ver­si­che­rung muss über das Zusam­men­zie­hen infor­miert wer­den. Man­che Tari­fe erlau­ben Mit­ver­si­che­rung gar nicht oder nur gegen Zusatzbeitrag.

Wich­tig: Selbst wenn theo­re­tisch auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung besteht, soll­test du dei­nen Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren. Das schafft Klar­heit und ver­mei­det spä­ter Pro­ble­me im Scha­dens­fall. Ohne offi­zi­el­le Bestä­ti­gung kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ablehnen.

Unter­schie­de: Ver­hei­ra­tet vs. unverheiratet

Ver­hei­ra­te­te Paa­re: Hier ist die Mit­ver­si­che­rung des Part­ners in den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen der Stan­dard. Oft reicht eine Mit­tei­lung an den Ver­si­che­rer, dass ihr nun einen gemein­sa­men Haus­halt habt. Man­che Ver­si­che­rer schlie­ßen Ehe­gat­ten sogar auto­ma­tisch ein, wenn ihr zusammenzieht.

Unver­hei­ra­te­te Part­ner: Bei Lebens­ge­mein­schaf­ten ist eine expli­zi­te Auf­nah­me oft erfor­der­lich. Du musst den Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren und um Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes bit­ten. Dies kos­tet meist kei­nen Zusatz­bei­trag, wenn bei­de unter einer Adres­se leben. Prü­fe die Bedin­gun­gen – man­che Ver­si­che­rer defi­nie­ren „fes­te Part­ner­schaft” oder „häus­li­che Gemein­schaft” als Voraussetzung.

So sicherst du dei­nen Part­ner ab

  • Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren: Rufe dei­ne Ver­si­che­rung an oder nut­ze das Online-Kun­den­por­tal, um Ände­run­gen zu mel­den. Tei­le mit, dass ihr zusam­men­ge­zo­gen seid und wünschst, dass dein Part­ner mit­ver­si­chert wird.
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Lies nach, unter wel­chen Bedin­gun­gen Mit­ver­si­che­rung mög­lich ist – beson­ders wich­tig für unver­hei­ra­te­te Paare.
  • Sepa­ra­te Ver­si­che­rung des Part­ners: Falls dein Ver­si­che­rer kei­ne Mit­ver­si­che­rung anbie­tet oder es zu teu­er wird, kann dein Part­ner eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ein Ver­gleich aktu­el­ler Tari­fe lohnt sich: Je nach Anbie­ter lie­gen die Kos­ten ca. 50–150 Euro pro Jahr.
  • Gemein­sa­mer Ver­trag erwä­gen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten güns­ti­ge­re Paar­ta­ri­fe an. Wenn ihr sepa­rat ver­si­chert seid, kann ein Wech­sel zu einem gemein­sa­men Ver­trag Geld sparen.
  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung ein­ho­len: Nach der Anmel­dung soll­test du eine schrift­li­che Bestä­ti­gung vom Ver­si­che­rer bekom­men, dass dein Part­ner ver­si­chert ist.
  • Im Scha­dens­fall doku­men­tie­ren: Bewah­re alle Unter­la­gen auf, die bele­gen, dass dein Part­ner mit­ver­si­chert ist.

Was ist bei Tren­nung wichtig?

Soll­tet ihr euch spä­ter tren­nen und einer aus­zieht, endet die Mit­ver­si­che­rung auto­ma­tisch. Infor­mie­re dei­nen Ver­si­che­rer, damit die Poli­ce ent­spre­chend ange­passt wird. Der aus­ge­zo­ge­ne Part­ner benö­tigt dann eine eige­ne Haftpflichtversicherung.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie sind Wohn­ge­mein­schaf­ten versichert?

Jede Per­son in der WG braucht ihre eige­ne Pri­vat­haft­pflicht – oder ist noch über die Eltern mit­ver­si­chert, solan­ge sie in Aus­bil­dung ist. Anders als Ehe- und Lebens­part­ner sind Mit­be­woh­ner kei­ne mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen; einen gemein­sa­men WG-Ver­trag gibt es bei kaum einem Ver­si­che­rer, und wo doch, endet er mit jedem Aus­zug. Schä­den unter­ein­an­der sind ein Son­der­fall: Beschä­digst du den Lap­top dei­nes Mit­be­woh­ners, ist das ein Fremd­scha­den, dei­ne Haft­pflicht zahlt – anders als bei mit­ver­si­cher­ten Part­nern, bei denen Ansprü­che unter­ein­an­der aus­ge­schlos­sen sind. Für die Woh­nung selbst zählt der Bau­stein Miet­sach­schä­den, für den ver­lo­re­nen Haus­tür­schlüs­sel der Schlüs­sel­ver­lust, weil bei einer Schließ­an­la­ge schnell die gan­ze Anla­ge getauscht wird. Wer im Miet­ver­trag als Haupt­mie­ter steht, soll­te auf hohe Sum­men für Miet­sach­schä­den achten.

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