Suche

Ist mein Part­ner auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, wenn wir zusammenziehen?

Ob dein Part­ner auto­ma­tisch über dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist, hängt von der Art des Ver­trags und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. In der Regel gilt Folgendes:

1. Mit­ver­si­che­rung in einer Partnerschaft

  • Vie­le moder­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten an, dass dein Part­ner auto­ma­tisch mit­ver­si­chert ist, wenn ihr in einem gemein­sa­men Haus­halt lebt. Vor­aus­set­zung ist in der Regel, dass ihr in einer fes­ten Part­ner­schaft zusam­men­wohnt, auch wenn ihr nicht ver­hei­ra­tet seid.
  • Bei­spiel: Wenn du und dein Part­ner gemein­sam in eine Woh­nung zieht, könnt ihr euch bei vie­len Ver­si­che­run­gen über einen gemein­sa­men Ver­trag absi­chern, ohne dass ein zusätz­li­cher Ver­trag für den Part­ner not­wen­dig ist.

2. Unver­hei­ra­te­te Paare

  • Für unver­hei­ra­te­te Paa­re bie­ten vie­le Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, den Part­ner in die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf­zu­neh­men, sofern sie in einem gemein­sa­men Haus­halt leben. Ihr müsst nicht zwin­gend ver­hei­ra­tet oder in einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft sein, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu erweitern.
  • Tipp: Prü­fe die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, ob unver­hei­ra­te­te Part­ner expli­zit ein­ge­schlos­sen sind. Manch­mal ist es erfor­der­lich, die Ver­si­che­rung über das Zusam­men­zie­hen zu infor­mie­ren, damit der Part­ner offi­zi­ell in den Ver­si­che­rungs­schutz auf­ge­nom­men wird.

3. Ver­hei­ra­te­te Paare

  • Wenn du und dein Part­ner ver­hei­ra­tet seid, gilt der Part­ner in den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auto­ma­tisch als mit­ver­si­chert, sobald ihr zusam­men wohnt. Hier­bei wird in der Regel kein zusätz­li­cher Ver­trag benö­tigt, da vie­le Ver­si­che­run­gen eine Fami­li­en­haft­pflicht anbie­ten, die alle im Haus­halt leben­den Fami­li­en­mit­glie­der abdeckt.
  • Bei­spiel: Wenn ihr ver­hei­ra­tet seid und in ein gemein­sa­mes Zuhau­se zieht, ist dein Part­ner in den meis­ten Fäl­len auto­ma­tisch über dei­ne bestehen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert.

4. Gemein­sa­me oder sepa­ra­te Haftpflichtversicherungen

  • Wenn du und dein Part­ner noch sepa­ra­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen habt, könnt ihr in der Regel nach dem Zusam­men­zie­hen ent­schei­den, ob ihr bei­de Ver­si­che­run­gen bestehen lasst oder einen gemein­sa­men Ver­trag abschließt. Ein gemein­sa­mer Ver­trag ist oft güns­ti­ger, da nur eine Prä­mie gezahlt wer­den muss, und bie­tet den­noch Schutz für bei­de Partner.
  • Tipp: Wenn ihr einen gemein­sa­men Ver­trag abschließt, soll­tet ihr den Ver­si­che­rer über die Ände­rung infor­mie­ren, damit bei­de Part­ner offi­zi­ell in den Ver­si­che­rungs­schutz auf­ge­nom­men werden.

5. Was ist bei einem gemein­sa­men Ver­trag mitversichert?

  • In einem gemein­sa­men Ver­trag für Paa­re oder Fami­li­en sind in der Regel nicht nur die Part­ner, son­dern auch im Haus­halt leben­de Kin­der mit­ver­si­chert. Außer­dem sind vie­le Ver­si­che­rer bereit, zusätz­li­che Leis­tun­gen wie die Absi­che­rung von Miet­sach­schä­den, Schlüs­sel­ver­lust oder Gefäl­lig­keits­schä­den in den Ver­trag aufzunehmen.
  • Bei­spiel: Wenn ihr als Paar zusam­men­lebt und ein gemein­sa­mes Kind habt, ist die­ses in der Regel eben­falls auto­ma­tisch mitversichert.

6. Infor­mie­re den Versicherer

  • Wenn du sicher­stel­len möch­test, dass dein Part­ner mit­ver­si­chert ist, soll­test du dei­ne Ver­si­che­rung dar­über infor­mie­ren, dass ihr zusam­men­ge­zo­gen seid. Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen eine offi­zi­el­le Mit­tei­lung, um den Part­ner in den Ver­trag auf­zu­neh­men, ins­be­son­de­re wenn ihr nicht ver­hei­ra­tet seid.
  • Tipp: Ruf dei­nen Ver­si­che­rer an oder prü­fe die Ver­trags­be­din­gun­gen online, um sicher­zu­ge­hen, dass dein Part­ner mit­ver­si­chert ist, sobald ihr zusammenzieht.

7. Ver­si­che­rung bei Trennung

  • Soll­tet ihr euch nach dem Zusam­men­zie­hen wie­der tren­nen, gilt der Ver­si­che­rungs­schutz für den Part­ner nicht mehr auto­ma­tisch, wenn er aus dem gemein­sa­men Haus­halt aus­zieht. In die­sem Fall muss der Part­ner ent­we­der eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen oder sich wei­ter­hin über einen ande­ren Ver­trag absichern.
  • Tipp: Infor­mie­re die Ver­si­che­rung, wenn sich eure Wohn­si­tua­ti­on ändert, damit der Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend ange­passt wird.

Fazit

In den meis­ten Fäl­len ist dein Part­ner auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, wenn ihr in einem gemein­sa­men Haus­halt lebt, auch wenn ihr nicht ver­hei­ra­tet seid. Es ist jedoch wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen und den Ver­si­che­rer zu infor­mie­ren, damit der Part­ner offi­zi­ell in den Ver­trag auf­ge­nom­men wird. Für ver­hei­ra­te­te Paa­re gilt der Part­ner fast immer auto­ma­tisch als mit­ver­si­chert. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, einen Ver­trag zu fin­den, der den bes­ten Schutz für Paa­re und Fami­li­en bietet.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen