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Was pas­siert, wenn ich fahr­läs­sig handle?

Was pas­siert, wenn ich fahr­läs­sig handle?

Wenn du fahr­läs­sig han­delst und dabei einen Scha­den ver­ur­sachst, greift in den meis­ten Fäl­len dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist genau dafür da, dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von fahr­läs­sig ver­ur­sach­ten Schä­den zu schüt­zen. Fahr­läs­sig­keit bedeu­tet, dass der Scha­den durch Unacht­sam­keit, Unvor­sich­tig­keit oder das Nicht­be­ach­ten gewis­ser Sorg­falts­pflich­ten ent­stan­den ist, aber nicht absicht­lich her­bei­ge­führt wurde.

Was ist fahr­läs­si­ges Handeln?

Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn du die im Ver­kehr erfor­der­li­che Sorg­falt außer Acht lässt und dadurch einen Scha­den ver­ur­sachst, der bei sorg­fäl­ti­ge­rem Ver­hal­ten hät­te ver­mie­den wer­den kön­nen. Es gibt ver­schie­de­ne Abstu­fun­gen von Fahrlässigkeit:

  1. Ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit:
    • Ein unab­sicht­li­cher Scha­den, der durch ein gerin­ges Maß an Unacht­sam­keit oder Unvor­sich­tig­keit ver­ur­sacht wurde.
    • Bei­spiel: Du stoßt beim Vor­bei­ge­hen ver­se­hent­lich ein Glas Was­ser um und beschä­digst das Smart­phone dei­nes Freun­des. Dies gilt als ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit, und dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de den Scha­den übernehmen.
  2. Gro­be Fahr­läs­sig­keit:
    • Wenn du die erfor­der­li­che Sorg­falt in einem beson­ders hohen Maß außer Acht lässt und der Scha­den des­halb ent­steht. Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn du leicht ver­meid­ba­re Gefah­ren ignorierst.
    • Bei­spiel: Du lässt dein Fens­ter wäh­rend eines Sturms offen, und Regen beschä­digt die Woh­nungs­ein­rich­tung eines Nach­barn. Dies könn­te als gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­ge­stuft wer­den. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken auch grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den ab, aber es kann Ein­schrän­kun­gen geben.

Wie reagiert die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Fahrlässigkeit?

  1. Schä­den durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit:
    • Schä­den, die durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wer­den, sind in den meis­ten Fäl­len voll­um­fäng­lich durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den an frem­dem Eigen­tum sowie Personenschäden.
  2. Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit:
    • Vie­le moder­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den ab, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den. Es ist jedoch wich­tig, die Ver­trags­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, da man­che Ver­si­che­rer die Deckung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit ein­schrän­ken oder aus­schlie­ßen.
    • Bei­spiel: Du lässt eine bren­nen­de Ker­ze unbe­auf­sich­tigt, und es ent­steht ein Brand. In eini­gen Fäl­len über­nimmt die Ver­si­che­rung die Scha­dens­re­gu­lie­rung, aber in ande­ren Fäl­len kann die Zah­lung ver­wei­gert oder ein­ge­schränkt werden.

Was pas­siert, wenn du vor­sätz­lich handelst?

Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den sind von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung grund­sätz­lich nicht abge­deckt. Wenn du absicht­lich einen Scha­den ver­ur­sachst, musst du die finan­zi­el­len Fol­gen selbst tragen.

  • Bei­spiel: Wenn du absicht­lich das Auto eines ande­ren beschä­digst, weil du wütend bist, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht, da es sich um einen vor­sätz­li­chen Scha­den handelt.

Was tun, wenn die Ver­si­che­rung gro­be Fahr­läs­sig­keit ablehnt?

Wenn dei­ne Ver­si­che­rung den Scha­den als gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­stuft und die Regu­lie­rung ablehnt, kannst du:

  1. Den Ver­si­che­rungs­ver­trag prü­fen: Über­prü­fe die Bedin­gun­gen dei­nes Ver­tra­ges, um zu sehen, ob grob fahr­läs­si­ge Schä­den abge­deckt sind.
  2. Schrift­li­chen Wider­spruch ein­le­gen: Wenn du der Mei­nung bist, dass der Scha­den regu­liert wer­den soll­te, kannst du einen schrift­li­chen Wider­spruch ein­rei­chen und eine erneu­te Prü­fung des Falls verlangen.
  3. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten: Soll­te der Wider­spruch nicht erfolg­reich sein, kannst du den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten, der dir hilft, den Fall zu prüfen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den, sowohl durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit als auch oft durch gro­be Fahr­läs­sig­keit, ab. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Ver­trags­be­din­gun­gen zu ken­nen, da es bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit zu Ein­schrän­kun­gen kom­men kann. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den sind nicht abge­deckt. Um sicher­zu­stel­len, dass du aus­rei­chend geschützt bist, lohnt es sich, einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren und auf eine Ver­si­che­rung zu ach­ten, die auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit einspringt.

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