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Was pas­siert bei einem Umzug mit der Privathaftpflichtversicherung?

Bei einem Umzug bleibt dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung grund­sätz­lich bestehen, da sie nicht an dei­ne Wohn­adres­se gebun­den ist, son­dern den Schutz dei­ner per­sön­li­chen Haf­tung sicher­stellt. Es gibt jedoch eini­ge Din­ge, die du beach­ten solltest:

1. Mel­dung des Umzugs

  • Du musst den Ver­si­che­rer über dei­nen Umzug infor­mie­ren, damit dei­ne neue Adres­se in den Ver­trags­un­ter­la­gen aktua­li­siert wird. Dies ist wich­tig, damit die Kom­mu­ni­ka­ti­on wei­ter­hin rei­bungs­los funk­tio­niert und du im Scha­dens­fall kor­rekt gemel­det bist.
  • Bei­spiel: Ein ein­fa­cher Anruf oder eine E‑Mail an den Ver­si­che­rer genügt in der Regel, um dei­ne neue Adres­se mit­zu­tei­len. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten auch die Mög­lich­keit, dies über ein Online-Por­tal zu erledigen.

2. Ände­rung des Versicherungsschutzes

  • Ein Umzug hat in der Regel kei­ne direk­ten Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, da sie per­so­nen­be­zo­gen ist und nicht orts­ge­bun­den. Die Ver­si­che­rung bleibt also auch nach einem Umzug unver­än­dert bestehen.
  • Bei­spiel: Wenn du von einer Miet­woh­nung in eine Eigen­tums­woh­nung umziehst, bleibt der Schutz dei­ner Haft­pflicht­ver­si­che­rung gleich, da sie dich gegen Schä­den an Drit­ten absichert.

3. Miet­sach­schä­den in der neu­en Wohnung

  • Wenn du in eine Miet­woh­nung ziehst, soll­test du sicher­stel­len, dass Miet­sach­schä­den in dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Die­se decken Schä­den, die du an der Miet­woh­nung (z. B. an Türen, Fens­tern, Fuß­bö­den) verursachst.
  • Bei­spiel: Wenn du beim Umzug ver­se­hent­lich den Tür­rah­men beschä­digst, könn­te die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Repa­ra­tur­kos­ten auf­kom­men, sofern Miet­sach­schä­den im Ver­trag ein­ge­schlos­sen sind.

4. Schutz bei Umzugsschäden

  • Schä­den, die wäh­rend des Umzugs ent­ste­hen, wer­den in der Regel nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Dazu gehö­ren z. B. Schä­den an den Möbeln oder Gegen­stän­den, die beim Trans­port beschä­digt wer­den. Hier­für ist eher eine Trans­port­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Umzugs­ver­si­che­rung zuständig.
  • Bei­spiel: Wenn ein Umzugs­hel­fer ver­se­hent­lich dein Sofa beschä­digt, über­nimmt das nor­ma­ler­wei­se nicht die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, son­dern eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für den Umzug.

5. Schä­den durch Gefäl­lig­kei­ten beim Umzug

  • Wenn Freun­de oder Ver­wand­te dir beim Umzug hel­fen und dabei ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sa­chen, kann dies als Gefäl­lig­keits­scha­den gel­ten. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten heu­te Schutz für Gefäl­lig­keits­schä­den an, sodass Schä­den, die bei unent­gelt­li­chen Hil­fe­leis­tun­gen ent­ste­hen, abge­deckt sind.
  • Bei­spiel: Wenn ein Freund dir hilft, Möbel zu tra­gen, und dabei eine teu­re Vase fal­len lässt, könn­te die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den über­neh­men, sofern Gefäl­lig­keits­schä­den im Ver­trag ent­hal­ten sind.

6. Neue Lebens­um­stän­de nach dem Umzug

  • Wenn sich durch den Umzug Lebens­um­stän­de ändern, wie z. B. das Zusam­men­zie­hen mit einem Part­ner, könn­te es sinn­voll sein, die Poli­ce anzu­pas­sen. In einem Paar-Tarif wäre dann auch der Part­ner mitversichert.
  • Bei­spiel: Wenn du mit dei­nem Part­ner in eine gemein­sa­me Woh­nung ziehst, könnt ihr einen Paar-Tarif abschlie­ßen, sodass bei­de über eine gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert sind.

7. Wech­sel des Ver­si­che­rers bei einem Umzug

  • Ein Umzug bie­tet auch die Gele­gen­heit, dei­ne Ver­si­che­rung zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls zu einem ande­ren Ver­si­che­rer zu wech­seln. Wenn du fest­stellst, dass dein bis­he­ri­ger Ver­trag nicht mehr opti­mal passt, kannst du die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen und nach einer bes­se­ren Opti­on suchen.

Fazit

Ein Umzug hat in der Regel kei­ne direk­ten Aus­wir­kun­gen auf dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, abge­se­hen davon, dass du den Ver­si­che­rer über dei­ne neue Adres­se infor­mie­ren musst. Wich­tig ist, dass du prüfst, ob Miet­sach­schä­den und Gefäl­lig­keits­schä­den in dei­ner Poli­ce abge­deckt sind, beson­ders wenn du in eine Miet­woh­nung ziehst oder Freun­de dir beim Umzug hel­fen. Es lohnt sich auch, nach einem Umzug die Ver­si­che­rung zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass du den bes­ten Schutz hast.

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