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Was pas­siert, wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen für den­sel­ben Scha­den zustän­dig sind?

Wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen für den­sel­ben Scha­den zustän­dig sind, spricht man von einer Mehr­fach­ver­si­che­rung. In einem sol­chen Fall wird in der Regel nicht der gesam­te Scha­den von jeder Ver­si­che­rung über­nom­men, son­dern die Ver­si­che­rer tei­len sich die Haf­tung ent­spre­chend den Ver­trags­be­din­gun­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wie vor­ge­gan­gen wird, wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen für den­sel­ben Scha­den zustän­dig sind:

1. Grund­satz der Schadenregulierung

  • Der Grund­satz der Scha­den­re­gu­lie­rung bei meh­re­ren zustän­di­gen Ver­si­che­run­gen ist, dass der Geschä­dig­te nicht mehr als den tat­säch­li­chen Scha­den erstat­tet bekommt. Der Gesamt­scha­den wird also nur ein­mal voll­stän­dig regu­liert, unab­hän­gig davon, wie vie­le Ver­si­che­run­gen betei­ligt sind.
  • Bei­spiel: Wenn ein Scha­den 5.000 Euro beträgt und zwei Ver­si­che­run­gen dafür zustän­dig sind, wird der Geschä­dig­te maxi­mal 5.000 Euro erhal­ten, nicht das Doppelte.

2. Abstim­mung zwi­schen den Versicherern

  • In der Regel stim­men sich die betei­lig­ten Ver­si­che­rer unter­ein­an­der ab, um den Scha­den zu regu­lie­ren. Jeder Ver­si­che­rer prüft sei­ne eige­ne Ver­trags­pflicht und klärt, ob und in wel­chem Umfang er für den Scha­den auf­kom­men muss. Anschlie­ßend wird der Scha­den je nach Ver­ant­wor­tung aufgeteilt.
  • Bei­spiel: Wenn sowohl dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung als auch eine zusätz­li­che Unfall­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men könn­ten, klä­ren die bei­den Ver­si­che­run­gen, wel­cher Teil des Scha­dens durch wel­che Ver­si­che­rung abge­deckt wird.

3. Pri­mä­re und sekun­dä­re Haftung

  • Oft gibt es eine pri­mä­re und eine sekun­dä­re Haf­tung zwi­schen den Ver­si­che­run­gen. Die pri­mär haf­ten­de Ver­si­che­rung ist nor­ma­ler­wei­se zuerst für die Regu­lie­rung zustän­dig, wäh­rend die sekun­där haf­ten­de Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nur für einen Rest­be­trag oder zusätz­li­che Kos­ten aufkommt.
  • Bei­spiel: Bei einem Auto­un­fall könn­te die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung pri­mär haf­ten, wäh­rend eine zusätz­li­che Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Rechts­schutz­ver­si­che­rung für wei­te­re Kos­ten wie Anwalts­ge­büh­ren zustän­dig sein könnte.

4. Mehr­fach­ver­si­che­rung bei Sachschäden

  • Bei Sach­schä­den, die durch meh­re­re Ver­si­che­run­gen abge­deckt wer­den, regeln die Ver­si­che­rer den Scha­den nach dem Pro­por­tio­na­li­täts­prin­zip. Das bedeu­tet, dass jede Ver­si­che­rung antei­lig nach ihrer Ver­si­che­rungs­sum­me für den Scha­den aufkommt.
  • Bei­spiel: Du hast zwei Ver­si­che­run­gen, die bei­de einen Scha­den an dei­nem Haus decken, eine über 100.000 Euro und eine über 50.000 Euro. Wenn der Scha­den 15.000 Euro beträgt, zahlt die ers­te Ver­si­che­rung zwei Drit­tel (10.000 Euro) und die zwei­te ein Drit­tel (5.000 Euro), da sie unter­schied­li­che Deckungs­sum­men haben.

5. Über­ver­si­che­rung und Rückerstattung

  • Wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen den­sel­ben Scha­den regu­lie­ren, besteht die Gefahr einer Über­ver­si­che­rung. Dies bedeu­tet, dass du theo­re­tisch mehr Geld erhal­ten könn­test, als der Scha­den tat­säch­lich wert ist. Dies ist jedoch nicht erlaubt, und die Ver­si­che­rer ach­ten dar­auf, dass du nicht mehr als den tat­säch­li­chen Scha­den ersetzt bekommst.
  • Bei­spiel: Wenn du von zwei Ver­si­che­run­gen einen Betrag erhältst, der den Scha­den über­steigt, musst du den über­schüs­si­gen Betrag an die Ver­si­che­run­gen zurückzahlen.

6. Son­der­fall bei Gebäu­de- und Hausratversicherung

  • Bei Schä­den an Wohn­ge­bäu­den und am Haus­rat kann es eben­falls zu Mehr­fach­ver­si­che­run­gen kom­men, z. B. durch eine Gebäu­de­ver­si­che­rung und eine Haus­rat­ver­si­che­rung. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den an der Bau­sub­stanz ab, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für den beweg­li­chen Inhalt zustän­dig ist.
  • Bei­spiel: Ein Brand beschä­digt sowohl das Gebäu­de als auch den Haus­rat. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Instand­set­zung des Gebäu­des, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für die beschä­dig­ten Möbel auf­kommt. Soll­te es zu Über­schnei­dun­gen kom­men, müs­sen die Ver­si­che­rer klä­ren, wel­che Kos­ten durch wel­che Poli­ce gedeckt werden.

7. Sub­ro­ga­ti­on (Rück­griff der Versicherung)

  • Wenn eine Ver­si­che­rung einen Scha­den regu­liert, für den eigent­lich eine ande­re Ver­si­che­rung zustän­dig ist, kann die regu­lie­ren­de Ver­si­che­rung einen Rück­griff (Sub­ro­ga­ti­on) auf die ande­re Ver­si­che­rung neh­men. Das bedeu­tet, dass sie sich das Geld von der Ver­si­che­rung zurück­holt, die eigent­lich ver­ant­wort­lich gewe­sen wäre.
  • Bei­spiel: Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt den Scha­den, obwohl eigent­lich eine ande­re Ver­si­che­rung, wie die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ver­ant­wort­lich wäre. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht kann den Betrag von der Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zurückfordern.

8. Regress­an­sprü­che der Versicherungen

  • Wenn eine Ver­si­che­rung für einen Scha­den auf­kommt, den eigent­lich der Ver­si­cher­te oder eine ande­re Per­son hät­te decken müs­sen, kann die Ver­si­che­rung Regress­an­sprü­che gel­tend machen. Dies geschieht, wenn bei­spiels­wei­se gro­be Fahr­läs­sig­keit im Spiel ist oder eine wei­te­re Ver­si­che­rung zustän­dig gewe­sen wäre.
  • Bei­spiel: Dei­ne Ver­si­che­rung über­nimmt einen Scha­den, der eigent­lich durch die Ver­si­che­rung eines Drit­ten abge­deckt sein soll­te. In die­sem Fall kann dei­ne Ver­si­che­rung beim Drit­ten Regress fordern.

9. Was soll­test du tun, wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen zustän­dig sind?

  • Wenn du denkst, dass meh­re­re Ver­si­che­run­gen für den Scha­den zustän­dig sein könn­ten, soll­test du den Scha­den an alle betei­lig­ten Ver­si­che­run­gen mel­den. Es ist wich­tig, den Ver­si­che­run­gen gegen­über trans­pa­rent zu sein und alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bereitzustellen.
  • Tipp: Las­se die Ver­si­che­rer ent­schei­den, wer für wel­chen Teil des Scha­dens auf­kommt, um sicher­zu­stel­len, dass du nicht ver­se­hent­lich dop­pelt ent­schä­digt wirst oder Ansprü­che verlierst.

Fazit

Wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen für einen Scha­den zustän­dig sind, tei­len sie sich die Scha­dens­re­gu­lie­rung ent­spre­chend ihren Ver­trags­be­din­gun­gen. Es wird dar­auf geach­tet, dass der Geschä­dig­te nicht mehr als den tat­säch­li­chen Scha­den erstat­tet bekommt, und die Ver­si­che­rer stim­men sich unter­ein­an­der ab. Wich­tig ist, den Scha­den an alle poten­zi­ell zustän­di­gen Ver­si­che­run­gen zu mel­den, damit die­se die Regu­lie­rung klä­ren kön­nen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Schutz zu fin­den und mög­li­che Über­schnei­dun­gen in der Deckung zu vermeiden.

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