Wenn mehrere Versicherungen für denselben Schaden zuständig sind, spricht man von einer Mehrfachversicherung. In einem solchen Fall wird in der Regel nicht der gesamte Schaden von jeder Versicherung übernommen, sondern die Versicherer teilen sich die Haftung entsprechend den Vertragsbedingungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, wie vorgegangen wird, wenn mehrere Versicherungen für denselben Schaden zuständig sind:
1. Grundsatz der Schadenregulierung
- Der Grundsatz der Schadenregulierung bei mehreren zuständigen Versicherungen ist, dass der Geschädigte nicht mehr als den tatsächlichen Schaden erstattet bekommt. Der Gesamtschaden wird also nur einmal vollständig reguliert, unabhängig davon, wie viele Versicherungen beteiligt sind.
- Beispiel: Wenn ein Schaden 5.000 Euro beträgt und zwei Versicherungen dafür zuständig sind, wird der Geschädigte maximal 5.000 Euro erhalten, nicht das Doppelte.
2. Abstimmung zwischen den Versicherern
- In der Regel stimmen sich die beteiligten Versicherer untereinander ab, um den Schaden zu regulieren. Jeder Versicherer prüft seine eigene Vertragspflicht und klärt, ob und in welchem Umfang er für den Schaden aufkommen muss. Anschließend wird der Schaden je nach Verantwortung aufgeteilt.
- Beispiel: Wenn sowohl deine Privathaftpflichtversicherung als auch eine zusätzliche Unfallversicherung den Schaden übernehmen könnten, klären die beiden Versicherungen, welcher Teil des Schadens durch welche Versicherung abgedeckt wird.
3. Primäre und sekundäre Haftung
- Oft gibt es eine primäre und eine sekundäre Haftung zwischen den Versicherungen. Die primär haftende Versicherung ist normalerweise zuerst für die Regulierung zuständig, während die sekundär haftende Versicherung möglicherweise nur für einen Restbetrag oder zusätzliche Kosten aufkommt.
- Beispiel: Bei einem Autounfall könnte die Kfz-Haftpflichtversicherung primär haften, während eine zusätzliche Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung für weitere Kosten wie Anwaltsgebühren zuständig sein könnte.
4. Mehrfachversicherung bei Sachschäden
- Bei Sachschäden, die durch mehrere Versicherungen abgedeckt werden, regeln die Versicherer den Schaden nach dem Proportionalitätsprinzip. Das bedeutet, dass jede Versicherung anteilig nach ihrer Versicherungssumme für den Schaden aufkommt.
- Beispiel: Du hast zwei Versicherungen, die beide einen Schaden an deinem Haus decken, eine über 100.000 Euro und eine über 50.000 Euro. Wenn der Schaden 15.000 Euro beträgt, zahlt die erste Versicherung zwei Drittel (10.000 Euro) und die zweite ein Drittel (5.000 Euro), da sie unterschiedliche Deckungssummen haben.
5. Überversicherung und Rückerstattung
- Wenn mehrere Versicherungen denselben Schaden regulieren, besteht die Gefahr einer Überversicherung. Dies bedeutet, dass du theoretisch mehr Geld erhalten könntest, als der Schaden tatsächlich wert ist. Dies ist jedoch nicht erlaubt, und die Versicherer achten darauf, dass du nicht mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommst.
- Beispiel: Wenn du von zwei Versicherungen einen Betrag erhältst, der den Schaden übersteigt, musst du den überschüssigen Betrag an die Versicherungen zurückzahlen.
6. Sonderfall bei Gebäude- und Hausratversicherung
- Bei Schäden an Wohngebäuden und am Hausrat kann es ebenfalls zu Mehrfachversicherungen kommen, z. B. durch eine Gebäudeversicherung und eine Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden an der Bausubstanz ab, während die Hausratversicherung für den beweglichen Inhalt zuständig ist.
- Beispiel: Ein Brand beschädigt sowohl das Gebäude als auch den Hausrat. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes, während die Hausratversicherung für die beschädigten Möbel aufkommt. Sollte es zu Überschneidungen kommen, müssen die Versicherer klären, welche Kosten durch welche Police gedeckt werden.
7. Subrogation (Rückgriff der Versicherung)
- Wenn eine Versicherung einen Schaden reguliert, für den eigentlich eine andere Versicherung zuständig ist, kann die regulierende Versicherung einen Rückgriff (Subrogation) auf die andere Versicherung nehmen. Das bedeutet, dass sie sich das Geld von der Versicherung zurückholt, die eigentlich verantwortlich gewesen wäre.
- Beispiel: Deine Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, obwohl eigentlich eine andere Versicherung, wie die Berufshaftpflichtversicherung, verantwortlich wäre. Deine Privathaftpflicht kann den Betrag von der Berufshaftpflichtversicherung zurückfordern.
8. Regressansprüche der Versicherungen
- Wenn eine Versicherung für einen Schaden aufkommt, den eigentlich der Versicherte oder eine andere Person hätte decken müssen, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Dies geschieht, wenn beispielsweise grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist oder eine weitere Versicherung zuständig gewesen wäre.
- Beispiel: Deine Versicherung übernimmt einen Schaden, der eigentlich durch die Versicherung eines Dritten abgedeckt sein sollte. In diesem Fall kann deine Versicherung beim Dritten Regress fordern.
9. Was solltest du tun, wenn mehrere Versicherungen zuständig sind?
- Wenn du denkst, dass mehrere Versicherungen für den Schaden zuständig sein könnten, solltest du den Schaden an alle beteiligten Versicherungen melden. Es ist wichtig, den Versicherungen gegenüber transparent zu sein und alle relevanten Informationen bereitzustellen.
- Tipp: Lasse die Versicherer entscheiden, wer für welchen Teil des Schadens aufkommt, um sicherzustellen, dass du nicht versehentlich doppelt entschädigt wirst oder Ansprüche verlierst.
Fazit
Wenn mehrere Versicherungen für einen Schaden zuständig sind, teilen sie sich die Schadensregulierung entsprechend ihren Vertragsbedingungen. Es wird darauf geachtet, dass der Geschädigte nicht mehr als den tatsächlichen Schaden erstattet bekommt, und die Versicherer stimmen sich untereinander ab. Wichtig ist, den Schaden an alle potenziell zuständigen Versicherungen zu melden, damit diese die Regulierung klären können. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen hilft dir, den passenden Schutz zu finden und mögliche Überschneidungen in der Deckung zu vermeiden.