Nein – die Privathaftpflicht zahlt weder für Schäden am gemieteten Fahrzeug noch für Schäden, die Sie damit anderen zufügen. Der Grund ist die sogenannte Benzinklausel: Jede Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. Für Fremdschäden ist die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens zuständig, für Schäden am Mietwagen selbst nur eine Vollkasko beziehungsweise die im Mietvertrag angebotene Haftungsreduzierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Benzinklausel schließt Kfz-Schäden aus der Privathaftpflicht aus – ohne Ausnahme für Mietwagen.
- Schäden an Dritten deckt die Kfz-Haftpflicht, die im Mietvertrag enthalten ist.
- Schäden am Mietwagen selbst deckt nur Vollkasko oder eine Haftungsreduzierung.
- Die Selbstbeteiligung liegt üblicherweise bei 500–2.000 Euro.
- Im Ausland kann eine Mallorca-Police die oft niedrigen Deckungssummen anheben.
Warum greift die Privathaftpflicht bei Mietwagen nicht?
In den Bedingungen jeder Privathaftpflichtversicherung steht ein Ausschluss für Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. In der Branche heißt er Benzinklausel. Der Hintergrund ist einfach: Für Kraftfahrzeuge gibt es eine eigene Pflichtversicherung, und eine doppelte Absicherung desselben Risikos wäre weder nötig noch kalkulierbar.
Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört. Ob Sie Ihren eigenen Wagen fahren, den eines Bekannten oder einen Mietwagen, ändert nichts: Sobald der Schaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entsteht, ist die Privathaftpflicht raus.
Ein konkretes Beispiel: Sie verursachen mit einem Mietwagen einen Auffahrunfall. Für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens auf – sie ist im Mietvertrag enthalten und gesetzlich vorgeschrieben. Die Reparatur des Mietwagens selbst zahlt sie nicht. Und die Privathaftpflicht zahlt in beiden Fällen nichts.
Wer zahlt was beim Mietwagen?
| Schaden | Zuständig | Im Mietvertrag enthalten? |
|---|---|---|
| Am Fahrzeug des Unfallgegners | Kfz-Haftpflicht des Mietwagens | ja, gesetzlich vorgeschrieben |
| Am Mietwagen selbst | Vollkasko / Haftungsreduzierung | nein, meist Zusatzoption |
| Selbstbeteiligung im Kaskofall | Sie selbst | – |
| An Gepäck und Reisegepäck | Reisegepäckversicherung | nein |
| Personenschäden der Insassen | Insassenunfall- oder eigene Unfallversicherung | nein |
Welche Absicherungen gibt es stattdessen?
Vollkasko beziehungsweise Haftungsreduzierung: Der Vermieter bietet sie als Zusatzoption an. Sie begrenzt Ihre Haftung für Schäden am Mietwagen auf die vereinbarte Selbstbeteiligung – üblicherweise 500 bis 2.000 Euro. Ohne diese Option haften Sie in voller Höhe.
Reduzierung der Selbstbeteiligung: Gegen einen Aufpreis von ca. 10–30 Euro pro Miettag lässt sich die Selbstbeteiligung senken oder ganz streichen. Bei kurzen Anmietungen ist das oft teurer als eine eigenständige Police.
Kreditkartenversicherung: Viele Premium-Kreditkarten enthalten eine Mietwagenversicherung, teils ohne Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Anmietung vollständig mit dieser Karte bezahlt wird. Prüfen Sie die Bedingungen vor der Buchung – Fahrzeugklassen, Mietdauer und Länder sind oft eingeschränkt.
Mallorca-Police: Im Ausland liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflicht teils weit unter dem deutschen Niveau. Die Mallorca-Police hebt die Deckung für im Ausland gemietete Fahrzeuge auf die Summen Ihrer deutschen Police an. Sie ist häufig Bestandteil der eigenen Kfz-Versicherung oder als Zusatzbaustein erhältlich – ein Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich vor jeder Auslandsreise.
Wofür ist die Privathaftpflicht im Urlaub dann zuständig?
Für alles, was nicht mit dem Fahrzeug zusammenhängt. Wenn Sie im Hotel eine Vase umstoßen, beim Wandern einen fremden Gegenstand beschädigen oder als Fußgänger einen Unfall verursachen, ist das ein klassischer Privathaftpflichtfall – auch im Ausland, sofern der Geltungsbereich Ihrer Police die Reise abdeckt.
Achten Sie dabei auf zwei Punkte: Der weltweite Versicherungsschutz ist bei vielen Tarifen zeitlich befristet, häufig auf ein Jahr für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Und Mietsachschäden – etwa an der gemieteten Ferienwohnung – sind ein eigener Baustein, der nicht in jedem Tarif enthalten ist. Was die Privathaftpflicht bei fremden Fahrzeugen leistet und wo die Grenzen liegen, lesen Sie unter Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden an fremden Autos?
Checkliste vor der Anmietung
- Kreditkarte prüfen: Enthält sie eine Mietwagenversicherung, und unter welchen Bedingungen?
- Haftungsreduzierung vergleichen: Angebot des Vermieters gegen eigenständige Policen rechnen
- Selbstbeteiligung im Vertrag nachlesen – ebenso die Ausschlüsse für Dach, Unterboden, Reifen und Glas
- Fahrzeug vor Fahrtantritt fotografieren – Kratzer, Dellen, Kilometerstand und Tankfüllung
- Deckungssummen der Haftpflicht prüfen, besonders außerhalb der EU
- Zusätzliche Fahrer eintragen lassen – wer nicht im Vertrag steht, ist nicht versichert
Welche Bausteine eine gute Privathaftpflicht sonst enthalten sollte, sehen Sie im Privathaftpflicht Vergleich.