Suche

Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht für Schä­den an gemie­te­ten Fahrzeugen?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den an gemie­te­ten Fahr­zeu­gen ab. Für sol­che Schä­den gibt es spe­zi­fi­sche Ver­si­che­run­gen, wie zum Bei­spiel die Miet­wa­gen­ver­si­che­rung oder eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für das gemie­te­te Fahr­zeug. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, war­um die Pri­vat­haft­pflicht sol­che Schä­den nicht abdeckt und wel­che Alter­na­ti­ven es gibt:

1. Aus­schluss von Kraft­fahr­zeu­gen in der Privathaftpflicht

  • Schä­den, die durch den Gebrauch von Kraft­fahr­zeu­gen ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel expli­zit von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Dies gilt sowohl für eige­ne Fahr­zeu­ge als auch für gemie­te­te oder gelie­he­ne Fahr­zeu­ge.
  • Bei­spiel: Wenn du einen Miet­wa­gen fährst und einen Unfall ver­ur­sachst, deckt dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den am Miet­fahr­zeug oder an ande­ren betei­lig­ten Fahr­zeu­gen nicht.

2. Spe­zi­fi­sche Kfz-Ver­si­che­run­gen für Mietfahrzeuge

  • Für Schä­den an gemie­te­ten Fahr­zeu­gen benö­tigst du in der Regel eine spe­zi­el­le Miet­wa­gen­ver­si­che­rung oder eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, die du direkt beim Auto­ver­mie­ter oder über einen sepa­ra­ten Ver­si­che­rer abschlie­ßen kannst. Die­se Ver­si­che­run­gen decken Schä­den am Miet­wa­gen ab, wie z. B. durch einen Unfall, Dieb­stahl oder Vandalismus.
  • Bei­spiel: Wenn du einen Miet­wa­gen buchst, kannst du optio­nal eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug abdeckt, auch wenn du selbst den Unfall ver­ur­sacht hast.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Mietwagens

  • Bei der Mie­te eines Fahr­zeugs ist in der Regel eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für das Fahr­zeug im Miet­ver­trag ent­hal­ten. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die du mit dem gemie­te­ten Fahr­zeug an Drit­ten ver­ur­sachst, wie z. B. an ande­ren Fahr­zeu­gen oder Per­so­nen. Sie ersetzt jedoch kei­ne Schä­den am Miet­wa­gen selbst.
  • Bei­spiel: Du fährst mit einem gemie­te­ten Auto und ver­ur­sachst einen Unfall. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Miet­wa­gens über­nimmt die Kos­ten für die Schä­den am Fahr­zeug des Unfall­geg­ners, nicht jedoch die Schä­den am Mietfahrzeug.

4. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Mietfahrzeuge

  • Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Miet­wa­gen deckt Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug ab, egal ob du den Unfall ver­schul­det hast oder nicht. Die­se Ver­si­che­rung kann oft als Zusatz­op­ti­on bei der Miet­wa­gen­bu­chung hin­zu­ge­fügt wer­den. In vie­len Fäl­len ist eine Selbst­be­tei­li­gung Teil der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, die im Scha­dens­fall von dir getra­gen wer­den muss.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Krat­zer am gemie­te­ten Fahr­zeug. Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur, abzüg­lich einer mög­li­chen Selbstbeteiligung.

5. Reduk­ti­on der Selbstbeteiligung

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch eine zusätz­li­che Reduk­ti­on der Selbst­be­tei­li­gung an. Dies kann als Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, um die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung bei einem Scha­den am Miet­fahr­zeug zu redu­zie­ren oder ganz zu eliminieren.
  • Bei­spiel: Du hast eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung mit einer Selbst­be­tei­li­gung von 1.000 Euro. Mit einer Zusatz­ver­si­che­rung zur Reduk­ti­on der Selbst­be­tei­li­gung könn­te die­ser Betrag auf null redu­ziert wer­den, sodass du im Scha­dens­fall nichts zah­len musst.

6. Mög­lich­keit über Kreditkartenversicherung

  • Eini­ge Kre­dit­kar­ten bie­ten als zusätz­li­che Leis­tung eine Ver­si­che­rung für Miet­wa­gen an. Die­se kann eine Haftpflicht‑, Voll­kas­ko- oder Dieb­stahl­ver­si­che­rung für das gemie­te­te Fahr­zeug ent­hal­ten. Du musst den Miet­wa­gen jedoch in der Regel mit der ent­spre­chen­den Kre­dit­kar­te bezah­len, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu aktivieren.
  • Bei­spiel: Du bezahlst einen Miet­wa­gen mit einer Kre­dit­kar­te, die eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ohne Selbst­be­tei­li­gung ent­hält. Wenn du mit die­sem Miet­wa­gen einen Unfall ver­ur­sachst, über­nimmt die Kre­dit­kar­ten­ver­si­che­rung den Schaden.

7. Aus­nah­me: Schä­den an ande­ren Gegenständen

  • Es gibt eine Aus­nah­me: Wenn du wäh­rend der Fahrt mit einem gemie­te­ten Fahr­zeug frem­des Eigen­tum beschä­digst, das nicht zum Fahr­zeug gehört, könn­te dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die­sen Scha­den auf­kom­men. Dies gilt jedoch nur für Schä­den an Drit­ten und nicht für Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug selbst.
  • Bei­spiel: Du parkst den Miet­wa­gen und beschä­digst ver­se­hent­lich einen Zaun oder ein Fahr­rad. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te in die­sem Fall für den Sach­scha­den am frem­den Eigen­tum aufkommen.

8. Gefah­ren durch Vor­satz oder gro­be Fahrlässigkeit

  • Wenn ein Scha­den am gemie­te­ten Fahr­zeug durch vor­sätz­li­ches Han­deln oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wird (z. B. Alko­hol am Steu­er), kön­nen sowohl die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung als auch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Miet­wa­gens Leis­tun­gen ver­wei­gern. In die­sem Fall müss­test du den Scha­den voll­stän­dig selbst tragen.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Unfall unter Alko­hol­ein­fluss. Die Ver­si­che­rung des Miet­wa­gens könn­te den Scha­den ableh­nen, und du müss­test sowohl für die Repa­ra­tur des Miet­wa­gens als auch für Schä­den an Drit­ten selbst aufkommen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den an gemie­te­ten Fahr­zeu­gen ab. Um Schä­den an Miet­wa­gen abzu­si­chern, benö­tigst du eine spe­zi­el­le Miet­wa­gen­ver­si­che­rung, in der Regel eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­run­gen kön­nen über den Auto­ver­mie­ter oder eine sepa­ra­te Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Alter­na­tiv bie­ten eini­ge Kre­dit­kar­ten ent­spre­chen­de Miet­wa­gen­ver­si­che­run­gen an, wenn du den Wagen mit der Kar­te bezahlst. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung für dei­ne Bedürf­nis­se zu fin­den, auch wenn es um zusätz­li­chen Schutz für gemie­te­te Fahr­zeu­ge geht.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen