Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden an gemieteten Fahrzeugen ab. Für solche Schäden gibt es spezifische Versicherungen, wie zum Beispiel die Mietwagenversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für das gemietete Fahrzeug. Hier sind die wichtigsten Punkte, warum die Privathaftpflicht solche Schäden nicht abdeckt und welche Alternativen es gibt:
1. Ausschluss von Kraftfahrzeugen in der Privathaftpflicht
- Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen verursacht werden, sind in der Regel explizit von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für eigene Fahrzeuge als auch für gemietete oder geliehene Fahrzeuge.
- Beispiel: Wenn du einen Mietwagen fährst und einen Unfall verursachst, deckt deine Privathaftpflichtversicherung den Schaden am Mietfahrzeug oder an anderen beteiligten Fahrzeugen nicht.
2. Spezifische Kfz-Versicherungen für Mietfahrzeuge
- Für Schäden an gemieteten Fahrzeugen benötigst du in der Regel eine spezielle Mietwagenversicherung oder eine Vollkaskoversicherung, die du direkt beim Autovermieter oder über einen separaten Versicherer abschließen kannst. Diese Versicherungen decken Schäden am Mietwagen ab, wie z. B. durch einen Unfall, Diebstahl oder Vandalismus.
- Beispiel: Wenn du einen Mietwagen buchst, kannst du optional eine Vollkaskoversicherung abschließen, die Schäden am gemieteten Fahrzeug abdeckt, auch wenn du selbst den Unfall verursacht hast.
3. Haftpflichtversicherung des Mietwagens
- Bei der Miete eines Fahrzeugs ist in der Regel eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug im Mietvertrag enthalten. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die du mit dem gemieteten Fahrzeug an Dritten verursachst, wie z. B. an anderen Fahrzeugen oder Personen. Sie ersetzt jedoch keine Schäden am Mietwagen selbst.
- Beispiel: Du fährst mit einem gemieteten Auto und verursachst einen Unfall. Die Haftpflichtversicherung des Mietwagens übernimmt die Kosten für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners, nicht jedoch die Schäden am Mietfahrzeug.
4. Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge
- Eine Vollkaskoversicherung für Mietwagen deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug ab, egal ob du den Unfall verschuldet hast oder nicht. Diese Versicherung kann oft als Zusatzoption bei der Mietwagenbuchung hinzugefügt werden. In vielen Fällen ist eine Selbstbeteiligung Teil der Vollkaskoversicherung, die im Schadensfall von dir getragen werden muss.
- Beispiel: Du verursachst einen Kratzer am gemieteten Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.
5. Reduktion der Selbstbeteiligung
- Einige Versicherer bieten auch eine zusätzliche Reduktion der Selbstbeteiligung an. Dies kann als Zusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Höhe der Selbstbeteiligung bei einem Schaden am Mietfahrzeug zu reduzieren oder ganz zu eliminieren.
- Beispiel: Du hast eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Mit einer Zusatzversicherung zur Reduktion der Selbstbeteiligung könnte dieser Betrag auf null reduziert werden, sodass du im Schadensfall nichts zahlen musst.
6. Möglichkeit über Kreditkartenversicherung
- Einige Kreditkarten bieten als zusätzliche Leistung eine Versicherung für Mietwagen an. Diese kann eine Haftpflicht‑, Vollkasko- oder Diebstahlversicherung für das gemietete Fahrzeug enthalten. Du musst den Mietwagen jedoch in der Regel mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlen, um den Versicherungsschutz zu aktivieren.
- Beispiel: Du bezahlst einen Mietwagen mit einer Kreditkarte, die eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung enthält. Wenn du mit diesem Mietwagen einen Unfall verursachst, übernimmt die Kreditkartenversicherung den Schaden.
7. Ausnahme: Schäden an anderen Gegenständen
- Es gibt eine Ausnahme: Wenn du während der Fahrt mit einem gemieteten Fahrzeug fremdes Eigentum beschädigst, das nicht zum Fahrzeug gehört, könnte deine Privathaftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen. Dies gilt jedoch nur für Schäden an Dritten und nicht für Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst.
- Beispiel: Du parkst den Mietwagen und beschädigst versehentlich einen Zaun oder ein Fahrrad. Deine Privathaftpflichtversicherung könnte in diesem Fall für den Sachschaden am fremden Eigentum aufkommen.
8. Gefahren durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Wenn ein Schaden am gemieteten Fahrzeug durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wird (z. B. Alkohol am Steuer), können sowohl die Vollkaskoversicherung als auch die Haftpflichtversicherung des Mietwagens Leistungen verweigern. In diesem Fall müsstest du den Schaden vollständig selbst tragen.
- Beispiel: Du verursachst einen Unfall unter Alkoholeinfluss. Die Versicherung des Mietwagens könnte den Schaden ablehnen, und du müsstest sowohl für die Reparatur des Mietwagens als auch für Schäden an Dritten selbst aufkommen.
Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden an gemieteten Fahrzeugen ab. Um Schäden an Mietwagen abzusichern, benötigst du eine spezielle Mietwagenversicherung, in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Diese Versicherungen können über den Autovermieter oder eine separate Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Alternativ bieten einige Kreditkarten entsprechende Mietwagenversicherungen an, wenn du den Wagen mit der Karte bezahlst. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen hilft dir, die richtige Versicherung für deine Bedürfnisse zu finden, auch wenn es um zusätzlichen Schutz für gemietete Fahrzeuge geht.