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Zahlt die Privathaftpflicht für Schäden an gemieteten Fahrzeugen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an gemieteten Fahrzeugen nicht ab. Kraftfahrzeuge sind grundsätzlich vom Schutz einer Privathaftpflicht ausgeschlossen – dies gilt für Eigentum, das du selbst beschädigst. Für Mietwagen benötigst du stattdessen eine separate Vollkaskoversicherung oder Mietwagenversicherung, um finanzielle Risiken abzusichern.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den an gemie­te­ten Fahr­zeu­gen nicht ab. Kraft­fahr­zeu­ge sind grund­sätz­lich vom Schutz einer Pri­vat­haft­pflicht aus­ge­schlos­sen – dies gilt für Eigen­tum, das du selbst beschä­digst. Für Miet­wa­gen benö­tigst du statt­des­sen eine sepa­ra­te Voll­kas­ko­ver­si­che­rung oder Miet­wa­gen­ver­si­che­rung, um finan­zi­el­le Risi­ken abzusichern.

War­um die Pri­vat­haft­pflicht Miet­fahr­zeu­ge nicht abdeckt

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter – bei­spiels­wei­se wenn du mit einem Miet­wa­gen einen ande­ren Wagen beschä­digst. Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug selbst sind jedoch expli­zit aus­ge­schlos­sen. Das ist eine bewuss­te Rege­lung, da Kfz-Schä­den spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­run­gen erfordern.

Ein kon­kre­tes Sze­na­rio: Du ver­ur­sachst einen Unfall mit einem Miet­wa­gen. Die Pri­vat­haft­pflicht bezahlt Schä­den am Fahr­zeug des Unfall­geg­ners – nicht aber die Repa­ra­tur­kos­ten des gemie­te­ten Autos, das du fährst. Die­se Unter­schei­dung ist entscheidend.

Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Miet­wa­gen im Überblick

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Dies ist die häu­figs­te Opti­on. Sie deckt Schä­den am Miet­fahr­zeug ab – unab­hän­gig davon, ob du den Unfall ver­ur­sacht hast. Die meis­ten Ver­mie­tungs­sta­tio­nen bie­ten sie als Zusatz­op­ti­on an. Wich­tig: Beach­te die Selbst­be­tei­li­gung (meist 500–2.000 Euro), die du im Scha­dens­fall selbst trägst.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters: Die­se ist im Miet­ver­trag ent­hal­ten und schützt vor Haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter – bei­spiels­wei­se Repa­ra­tu­ren am Auto eines ande­ren. Sie ersetzt jedoch kei­ne Schä­den am Miet­wa­gen selbst.

Kre­dit­kar­ten­ver­si­che­rung: Pre­mi­um-Kre­dit­kar­ten bie­ten oft Miet­wa­gen­ver­si­che­run­gen an – teil­wei­se sogar ohne Selbst­be­tei­li­gung. Vor­aus­set­zung: Der Miet­wa­gen muss mit die­ser Kar­te bezahlt wer­den. Prü­fe vor der Buchung, wel­che Leis­tun­gen dei­ne Kar­te abdeckt.

Selbst­be­tei­li­gungs­re­duk­ti­on: Zusatz­ver­si­che­run­gen sen­ken oder eli­mi­nie­ren die Selbst­be­tei­li­gung (ca. 10–30 Euro pro Miet­tag), was beson­ders bei häu­fi­gen Miet­wa­gen sinn­voll ist.

Wich­ti­ge Aus­nah­men und Besonderheiten

  • Schä­den an ande­ren Objek­ten: Wenn du mit dem Miet­wa­gen einen Zaun, ein Fahr­rad oder eine Haus­wand beschä­digst, kann die Pri­vat­haft­pflicht ein­sprin­gen – da die­se Schä­den nicht am Fahr­zeug selbst entstehen.
  • Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit: Unfäl­le unter Alko­hol­ein­fluss oder rück­sichts­lo­ses Fah­ren füh­ren häu­fig zu Leis­tungs­ver­wei­ge­run­gen. Der Scha­den muss dann voll­stän­dig selbst getra­gen werden.
  • Inter­na­tio­na­le Miet­wa­gen: Im Aus­land gel­ten oft stren­ge­re Haf­tungs­re­geln. Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist hier beson­ders zu empfehlen.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Mietwagenversicherungen

  • Vor Buchung: Über­prü­fe, ob dei­ne Kre­dit­kar­te Miet­wa­gen­ver­si­che­rung bietet
  • Bei der Buchung: Ver­glei­che die Voll­kas­ko­ver­si­che­rungs­kos­ten des Ver­mie­ters mit exter­nen Anbietern
  • Im Ver­trag: Ach­te auf die genaue Höhe der Selbst­be­tei­li­gung und Ausschlussklauseln
  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­phie­re den Miet­wa­gen vor Fahrt­an­tritt (Krat­zer, Dellen)
  • Haft­pflicht-Limits: Prü­fe, ob die Haft­pflicht­de­ckung aus­rei­chend ist (min­des­tens 1 Mil­li­on Euro empfohlen)
  • Gebrauch­te Fahr­zeu­ge: Für güns­ti­ge Miet­wa­gen kann eine exter­ne Voll­kas­ko­ver­si­che­rung wirt­schaft­li­cher sein
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