Suche

Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht für Schä­den an gemie­te­ten Fahrzeugen?

Aktualisiert: 26. August 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024

Nein – die Pri­vat­haft­pflicht zahlt weder für Schä­den am gemie­te­ten Fahr­zeug noch für Schä­den, die Sie damit ande­ren zufü­gen. Der Grund ist die soge­nann­te Ben­zink­lau­sel: Jede Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schließt Schä­den aus, die durch den Gebrauch eines Kraft­fahr­zeugs ent­ste­hen. Für Fremd­schä­den ist die Kfz-Haft­pflicht des Miet­wa­gens zustän­dig, für Schä­den am Miet­wa­gen selbst nur eine Voll­kas­ko bezie­hungs­wei­se die im Miet­ver­trag ange­bo­te­ne Haftungsreduzierung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Ben­zink­lau­sel schließt Kfz-Schä­den aus der Pri­vat­haft­pflicht aus – ohne Aus­nah­me für Mietwagen.
  • Schä­den an Drit­ten deckt die Kfz-Haft­pflicht, die im Miet­ver­trag ent­hal­ten ist.
  • Schä­den am Miet­wa­gen selbst deckt nur Voll­kas­ko oder eine Haftungsreduzierung.
  • Die Selbst­be­tei­li­gung liegt übli­cher­wei­se bei 500–2.000 Euro.
  • Im Aus­land kann eine Mal­lor­ca-Poli­ce die oft nied­ri­gen Deckungs­sum­men anheben.

War­um greift die Pri­vat­haft­pflicht bei Miet­wa­gen nicht?

In den Bedin­gun­gen jeder Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung steht ein Aus­schluss für Schä­den, die durch den Gebrauch eines Kraft­fahr­zeugs ent­ste­hen. In der Bran­che heißt er Ben­zink­lau­sel. Der Hin­ter­grund ist ein­fach: Für Kraft­fahr­zeu­ge gibt es eine eige­ne Pflicht­ver­si­che­rung, und eine dop­pel­te Absi­che­rung des­sel­ben Risi­kos wäre weder nötig noch kalkulierbar.

Die­ser Aus­schluss gilt unab­hän­gig davon, wem das Fahr­zeug gehört. Ob Sie Ihren eige­nen Wagen fah­ren, den eines Bekann­ten oder einen Miet­wa­gen, ändert nichts: Sobald der Scha­den beim Gebrauch des Fahr­zeugs ent­steht, ist die Pri­vat­haft­pflicht raus.

Ein kon­kre­tes Bei­spiel: Sie ver­ur­sa­chen mit einem Miet­wa­gen einen Auf­fahr­un­fall. Für den Scha­den am Fahr­zeug des Unfall­geg­ners kommt die Kfz-Haft­pflicht des Miet­wa­gens auf – sie ist im Miet­ver­trag ent­hal­ten und gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Repa­ra­tur des Miet­wa­gens selbst zahlt sie nicht. Und die Pri­vat­haft­pflicht zahlt in bei­den Fäl­len nichts.

Wer zahlt was beim Mietwagen?

Scha­den Zustän­dig Im Miet­ver­trag enthalten?
Am Fahr­zeug des Unfallgegners Kfz-Haft­pflicht des Mietwagens ja, gesetz­lich vorgeschrieben
Am Miet­wa­gen selbst Voll­kas­ko / Haftungsreduzierung nein, meist Zusatzoption
Selbst­be­tei­li­gung im Kaskofall Sie selbst –
An Gepäck und Reisegepäck Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung nein
Per­so­nen­schä­den der Insassen Insas­sen­un­fall- oder eige­ne Unfallversicherung nein

Wel­che Absi­che­run­gen gibt es stattdessen?

Voll­kas­ko bezie­hungs­wei­se Haf­tungs­re­du­zie­rung: Der Ver­mie­ter bie­tet sie als Zusatz­op­ti­on an. Sie begrenzt Ihre Haf­tung für Schä­den am Miet­wa­gen auf die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung – übli­cher­wei­se 500 bis 2.000 Euro. Ohne die­se Opti­on haf­ten Sie in vol­ler Höhe.

Redu­zie­rung der Selbst­be­tei­li­gung: Gegen einen Auf­preis von ca. 10–30 Euro pro Miet­tag lässt sich die Selbst­be­tei­li­gung sen­ken oder ganz strei­chen. Bei kur­zen Anmie­tun­gen ist das oft teu­rer als eine eigen­stän­di­ge Police.

Kre­dit­kar­ten­ver­si­che­rung: Vie­le Pre­mi­um-Kre­dit­kar­ten ent­hal­ten eine Miet­wa­gen­ver­si­che­rung, teils ohne Selbst­be­tei­li­gung. Vor­aus­set­zung ist regel­mä­ßig, dass die Anmie­tung voll­stän­dig mit die­ser Kar­te bezahlt wird. Prü­fen Sie die Bedin­gun­gen vor der Buchung – Fahr­zeug­klas­sen, Miet­dau­er und Län­der sind oft eingeschränkt.

Mal­lor­ca-Poli­ce: Im Aus­land lie­gen die gesetz­li­chen Min­dest­de­ckungs­sum­men der Kfz-Haft­pflicht teils weit unter dem deut­schen Niveau. Die Mal­lor­ca-Poli­ce hebt die Deckung für im Aus­land gemie­te­te Fahr­zeu­ge auf die Sum­men Ihrer deut­schen Poli­ce an. Sie ist häu­fig Bestand­teil der eige­nen Kfz-Ver­si­che­rung oder als Zusatz­bau­stein erhält­lich – ein Blick in die eige­nen Unter­la­gen lohnt sich vor jeder Auslandsreise.

Wofür ist die Pri­vat­haft­pflicht im Urlaub dann zuständig?

Für alles, was nicht mit dem Fahr­zeug zusam­men­hängt. Wenn Sie im Hotel eine Vase umsto­ßen, beim Wan­dern einen frem­den Gegen­stand beschä­di­gen oder als Fuß­gän­ger einen Unfall ver­ur­sa­chen, ist das ein klas­si­scher Pri­vat­haft­pflicht­fall – auch im Aus­land, sofern der Gel­tungs­be­reich Ihrer Poli­ce die Rei­se abdeckt.

Ach­ten Sie dabei auf zwei Punk­te: Der welt­wei­te Ver­si­che­rungs­schutz ist bei vie­len Tari­fen zeit­lich befris­tet, häu­fig auf ein Jahr für vor­über­ge­hen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te. Und Miet­sach­schä­den – etwa an der gemie­te­ten Feri­en­woh­nung – sind ein eige­ner Bau­stein, der nicht in jedem Tarif ent­hal­ten ist. Was die Pri­vat­haft­pflicht bei frem­den Fahr­zeu­gen leis­tet und wo die Gren­zen lie­gen, lesen Sie unter Deckt die Pri­vat­haft­pflicht auch Schä­den an frem­den Autos?

Check­lis­te vor der Anmietung

  • Kre­dit­kar­te prü­fen: Ent­hält sie eine Miet­wa­gen­ver­si­che­rung, und unter wel­chen Bedingungen?
  • Haf­tungs­re­du­zie­rung ver­glei­chen: Ange­bot des Ver­mie­ters gegen eigen­stän­di­ge Poli­cen rechnen
  • Selbst­be­tei­li­gung im Ver­trag nach­le­sen – eben­so die Aus­schlüs­se für Dach, Unter­bo­den, Rei­fen und Glas
  • Fahr­zeug vor Fahrt­an­tritt foto­gra­fie­ren – Krat­zer, Del­len, Kilo­me­ter­stand und Tankfüllung
  • Deckungs­sum­men der Haft­pflicht prü­fen, beson­ders außer­halb der EU
  • Zusätz­li­che Fah­rer ein­tra­gen las­sen – wer nicht im Ver­trag steht, ist nicht versichert

Wel­che Bau­stei­ne eine gute Pri­vat­haft­pflicht sonst ent­hal­ten soll­te, sehen Sie im Pri­vat­haft­pflicht Ver­gleich.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen