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Zahlt die Privathaftpflicht für Schäden durch meine Kinder im Kindergarten?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden durch Kinder im Kindergarten – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend sind das Alter des Kindes und die sogenannte Deliktfähigkeit. Kinder unter 7 Jahren gelten rechtlich oft als nicht haftbar, weshalb eine Schadensübernahme für deliktunfähige Kinder in deiner Police wichtig ist.

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den durch Kin­der im Kin­der­gar­ten – aller­dings nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Ent­schei­dend sind das Alter des Kin­des und die soge­nann­te Delikt­fä­hig­keit. Kin­der unter 7 Jah­ren gel­ten recht­lich oft als nicht haft­bar, wes­halb eine Scha­dens­über­nah­me für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der in dei­ner Poli­ce wich­tig ist.

Delikt­fä­hig­keit: Das Alter ent­schei­det über die Haftung

Nach deut­schem Recht sind Kin­der unter 7 Jah­ren delikt­un­fä­hig – das bedeu­tet, dass ihnen die erfor­der­li­che Ein­sichts­fä­hig­keit fehlt, um für Schä­den recht­lich ver­ant­wort­lich zu sein. Selbst wenn dein 4‑jähriges Kind im Kin­der­gar­ten ver­se­hent­lich das Spiel­zeug eines ande­ren Kin­des zer­bricht, besteht kei­ne gesetz­li­che Haf­tungs­pflicht. Ab 7 Jah­ren steigt die Delikt­fä­hig­keit je nach Ein­zel­fall. Im Stra­ßen­ver­kehr gilt eine Haf­tungs­un­fä­hig­keit sogar bis 10 Jahre.

Hier liegt das Kern­pro­blem: Vie­le Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen zah­len bei delikt­un­fä­hi­gen Kin­dern nicht auto­ma­tisch. Die meis­ten Anbie­ter haben die­sen Schutz­lü­cke aber erkannt und bie­ten mitt­ler­wei­le einen Zusatz­bau­stein oder erwei­ter­ten Deckungs­schutz für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der an. Die­ser kos­tet nur weni­ge Euro mehr pro Jahr und ist prak­tisch essen­ti­ell für Eltern.

Wer haf­tet im Kin­der­gar­ten: Eltern, Kind oder Einrichtung?

Die Haf­tungs­ver­ant­wor­tung hängt vom Ver­ur­sa­cher und der Situa­ti­on ab. Wäh­rend dein Kind die Ein­rich­tung besucht, trägt das Kin­der­gar­ten-Per­so­nal die Auf­sichts­pflicht. Ent­steht ein Scha­den durch man­geln­de Beauf­sich­ti­gung – etwa weil ein Erzie­her ein Kind nicht beob­ach­tet hat – haf­tet die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Kin­der­gar­tens, nicht dei­ne pri­va­te Versicherung.

Ver­ur­sacht dein Kind den Scha­den ohne Mit­ver­schul­den des Per­so­nals, kommt dei­ne Pri­vat­haft­pflicht ins Spiel – aller­dings nur, wenn dein Kind delikt­fä­hig ist oder dei­ne Poli­ce die Scha­dens­über­nah­me für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ent­hält. Schä­den durch vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Han­deln (z.B. absicht­lich ein Fens­ter ein­wer­fen) sind jedoch in der Regel ausgeschlossen.

Dar­auf soll­test du bei dei­ner Ver­si­che­rung achten

  • Scha­dens­über­nah­me für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der: Prü­fe expli­zit, ob die­ser Bau­stein ent­hal­ten ist – vie­le Ver­si­che­rer bie­ten ihn als Stan­dard oder gegen klei­ne Zusatz­prä­mie an
  • Deckungs­sum­me: Min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den und 1 Mil­li­on Euro für Sach­schä­den sind emp­foh­len, um auch grö­ße­re Kin­der­gar­ten-Unfäl­le (z.B. Ver­let­zun­gen ande­rer Kin­der) voll­stän­dig abzudecken
  • Mit­ver­si­che­rung aller Kin­der: Stel­le sicher, dass alle min­der­jäh­ri­gen Kin­der im Haus­halt auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind
  • Selbst­be­tei­li­gung: Ach­te auf die Höhe – vie­le moder­ne Tari­fe bie­ten 0 Euro Selbst­be­tei­li­gung an
  • Aus­schlüs­se prü­fen: Man­che Ver­si­che­rer schlie­ßen Schä­den in Schu­len oder Kin­der­gär­ten aus – das soll­te nicht der Fall sein
  • Ver­gleich aktua­li­sie­ren: 2026 bie­ten füh­ren­de Ver­si­che­rer deut­lich bes­se­re Kin­der­gar­ten-Deckun­gen als frü­her – ein regel­mä­ßi­ger Ver­gleich lohnt sich
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